4.1

 

Gutachten zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in der Gemeinde Nottuln;

hier: Nochmalige Vorstellung durch die Verfasserin

Vorlage 118/2002

 

Frau Bredemann stellt das Gutachten für die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen in der Gemeinde Nottuln dem Ausschuss vor.

 

In der anschließenden Aussprache werden folgende Probleme angesprochen:

 

1. Beruht das Gutachten auf dem gleichen Stand wie in der Sitzung vom 30.01.2002.

2. Kann der Abstand von Windkraftanlagen zur A 43 verringert werden wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

3. Wenn die Befeuerung der Anlagen von unten nicht mehr sichtbar ist können die Anlagen auch  eine Höhe von 140 Metern haben, bzw. kann auf die Tagesmarkierung verzichtet werden.

4. Wie wirkt sich die Änderung des Erlasses des Ministeriums bezüglich der Abstandsflächen auf das vorliegende Gutachten aus.

5. Welche Bestandskraft haben die Begrenzungslinien für die Bereiche in denen Anlagen errichtet werden können.

6. Welchen Stand hat der heutige Beschluss zu dem bereits gefassten Beschluss der Veränderungssperre.

7. Sind in dem Gutachten die Abnutzungsfaktoren mit berücksichtigt (Lärmbelästigung nach mehreren Jahren der Nutzung).

8. Welche Auswirken würden entstehen wenn der Ausschuss keinen Beschluss zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen fassen würde

 

Zu den einzelnen Fragen nehmen Frau Bredemann und GOAR Becker ausgiebig Stellung.

 

 

Im Laufe der Beratung stellt Ratsherr Wienke den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

Dieser Antrag wird mit 11 Ja-, und 4 Nein-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen angenommen.

 

Ratsherr Wienke bittet um Information, warum in der Gemeinde Senden voraussichtlich Anlagen mit einer Gesamthöhe von 140 Metern zugelassen werden können.

 

GOAR Becker nimmt hierzu Stellung.

 

17:38  bis 17:43 wird die Sitzung zu Beratungen in den Fraktionen unterbrochen.

 

Im Anschluss an die Beratung stellt Ratsherr Hübner den Antrag den Beschluss bis zum Vorliegen des neuen Erlasses des Ministeriums zurückzustellen.

 

Dieser Antrag wird mit 14 Nein- bei 4 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

 

 

 

Weiterhin werden folgende Anträge gestellt

 

1. Die Höhe der Anlage soll auf 140 Meter festgesetzt werden

 

        Dieser Antrag wird mit 11 Nein- und 7 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

2. Die Höhe der Anlagen wird auf maximal 100 Meter festgesetzt.

 

Dieser Antrag wird mit 9 Ja- und 8 Nein-Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenommen.

 

3. Die Abstandsflächen um die Anlagen herum wird auf 500 Meter festgesetzt.

 

        Dieser Antrag wird mit 12 Nein- und 5 Ja-Stimmen bei einer Stimmenthaltung abgelehnt.

 

4. Die Abstandsfläche um die Anlagen wird im Außenbereich zu den Gehöften auf 350 Meter festgesetzt

 

Dieser Antrag wird mit 8 Nein- und 8 Ja-Stimmen bei zwei Stimmenthaltungen abgelehnt.

 

5. Die Abstandsflächen werden gem. Gutachten festgesetzt.

 

Dieser Antrag wird mit 8 Ja- und 7 Nein-Stimmen bei drei Stimmenthaltungen angenommen.

 

6. Es sollen Zonen festgesetzt werden in denen das Errichten von Windkraftanlagen nicht gestattet werden soll.

 

Dieser Antrag wird mit 13 Nein- und 5 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

7. Der zusätzlich geplante Bereich Hastehausen wird gem. Gutachten in die Konzentrationszonen aufgenommen.

 

Dieser Antrag wird mit 13 Ja- und 4 Nein-Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenommen.

 

8. Beschluss über den Beschlussvorschlag

 

(als Empfehlung an den Gemeinderat)

 

Die Aussagen und Auswirkungen des vorgenannten Gutachtens werden befürwortet und fließen insgesamt in die betreffende Flächennutzungsplanänderung und in den Bebauungsplanentwurf ein. Als geringfügige Erweiterung wird die Eignungsfläche „Hastehausen“ um ca. 50 m in südwestliche Richtung vergrößert. Für die in der Erweiterungsfläche beantragte Windkraftanlage wird eine Ausnahme von der erlassenen Veränderungssperre befürwortet.

 

Der Beschlussvorschlag wird mit 9 Nein- und 9 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

Hierauf zieht die Verwaltung den Beschlussvorschlag zurück.

 

Daraufhin leitet der Ausschuss den TOP ohne Beschluss an den Rat weiter.