Sitzung: 21.03.2002 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
4.1 |
Gutachten zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in der Gemeinde Nottuln; hier: Nochmalige Vorstellung
durch die Verfasserin Vorlage 118/2002 |
Frau Bredemann stellt das Gutachten
für die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen in der
Gemeinde Nottuln dem Ausschuss vor.
In der anschließenden Aussprache
werden folgende Probleme angesprochen:
1. Beruht
das Gutachten auf dem gleichen Stand wie in der Sitzung vom 30.01.2002.
2. Kann der Abstand
von Windkraftanlagen zur A 43 verringert werden wenn die technischen
Voraussetzungen gegeben sind.
3. Wenn die Befeuerung
der Anlagen von unten nicht mehr sichtbar ist können die Anlagen auch eine Höhe von 140 Metern haben, bzw. kann
auf die Tagesmarkierung verzichtet werden.
4. Wie wirkt sich die
Änderung des Erlasses des Ministeriums bezüglich der Abstandsflächen auf das
vorliegende Gutachten aus.
5. Welche
Bestandskraft haben die Begrenzungslinien für die Bereiche in denen Anlagen
errichtet werden können.
6. Welchen Stand hat
der heutige Beschluss zu dem bereits gefassten Beschluss der
Veränderungssperre.
7. Sind in dem
Gutachten die Abnutzungsfaktoren mit berücksichtigt (Lärmbelästigung nach
mehreren Jahren der Nutzung).
8. Welche Auswirken
würden entstehen wenn der Ausschuss keinen Beschluss zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für Windkraftanlagen fassen würde
Zu den einzelnen Fragen nehmen Frau Bredemann und GOAR
Becker ausgiebig Stellung.
Im Laufe der Beratung stellt Ratsherr Wienke den Antrag auf
Ausschluss der Öffentlichkeit.
Dieser Antrag wird mit 11 Ja-, und 4 Nein-Stimmen bei 3
Stimmenthaltungen angenommen.
Ratsherr Wienke bittet um
Information, warum in der Gemeinde Senden voraussichtlich Anlagen mit einer
Gesamthöhe von 140 Metern zugelassen werden können.
GOAR Becker nimmt hierzu Stellung.
17:38 bis 17:43 wird die Sitzung zu Beratungen in den Fraktionen
unterbrochen.
Im Anschluss an die Beratung stellt
Ratsherr Hübner den Antrag den Beschluss bis zum Vorliegen des neuen Erlasses
des Ministeriums zurückzustellen.
Dieser Antrag wird mit 14 Nein- bei
4 Ja-Stimmen abgelehnt.
Weiterhin werden folgende Anträge
gestellt
1. Die
Höhe der Anlage soll auf 140 Meter festgesetzt werden
Dieser Antrag wird mit 11 Nein- und 7
Ja-Stimmen abgelehnt.
2. Die
Höhe der Anlagen wird auf maximal 100 Meter festgesetzt.
Dieser Antrag wird mit 9 Ja- und 8
Nein-Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenommen.
3. Die
Abstandsflächen um die Anlagen herum wird auf 500 Meter festgesetzt.
Dieser Antrag wird mit 12 Nein- und 5
Ja-Stimmen bei einer Stimmenthaltung abgelehnt.
4. Die Abstandsfläche
um die Anlagen wird im Außenbereich zu den Gehöften auf 350 Meter festgesetzt
Dieser Antrag wird mit 8 Nein- und
8 Ja-Stimmen bei zwei Stimmenthaltungen abgelehnt.
5. Die
Abstandsflächen werden gem. Gutachten festgesetzt.
Dieser Antrag wird mit 8 Ja- und 7
Nein-Stimmen bei drei Stimmenthaltungen angenommen.
6. Es sollen Zonen
festgesetzt werden in denen das Errichten von Windkraftanlagen nicht gestattet
werden soll.
Dieser Antrag wird mit 13 Nein- und
5 Ja-Stimmen abgelehnt.
7. Der zusätzlich
geplante Bereich Hastehausen wird gem. Gutachten in die Konzentrationszonen
aufgenommen.
Dieser Antrag wird mit 13 Ja- und 4
Nein-Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenommen.
8.
Beschluss über den Beschlussvorschlag
(als Empfehlung an den Gemeinderat)
Die Aussagen und Auswirkungen des
vorgenannten Gutachtens werden befürwortet und fließen insgesamt in die
betreffende Flächennutzungsplanänderung und in den Bebauungsplanentwurf ein.
Als geringfügige Erweiterung wird die Eignungsfläche „Hastehausen“ um ca. 50 m
in südwestliche Richtung vergrößert. Für die in der Erweiterungsfläche
beantragte Windkraftanlage wird eine Ausnahme von der erlassenen
Veränderungssperre befürwortet.
Der Beschlussvorschlag wird mit 9
Nein- und 9 Ja-Stimmen abgelehnt.
Hierauf zieht die Verwaltung den
Beschlussvorschlag zurück.
Daraufhin leitet der Ausschuss den
TOP ohne Beschluss an den Rat weiter.