Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 12 beigefügt.
Nach kurzer Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeinde wird beauftragt, in Problemfällen die Eigenanteile der Schulbuchbeschaffung für Schüler/innen in Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) zu übernehmen, soweit dies nicht durch andere Möglichkeiten, z. B. schulintern, abgedeckt ist. Diese Regelung gilt ab dem Schuljahr 2007/2008, bis sie widerrufen wird.