Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.
Der Bürgermeister gibt eine Begründung ab, warum er den Entschluss gefasst hat, die Grundstücke der Bauabschnitte 3 und 4 im Baugebiet „Appelhülsen-Nord II“ nicht erschließen zu lassen.
Die Ausführungen sind dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 8 beigefügt.
Im Anschluss berichtet BG Fallberg über die Auswirkungen „Appelhülsen Nord II“ auf den gemeindlichen Haushalt. Dieser Bericht ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.
Die Fragen aus dem Antrag der CDU-Fraktion werden von Herrn Fallberg beantwortet.
Als eine
Möglichkeit den Bauabschnitt 4, sowie das so genannte Gebiet „Lankers“
anderweitig zu nutzen, stellt BM Schneider die Präsentation „Photovoltaik –
eine Perspektive für Appelhülsen“ vor.
Die
Präsentation ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.
Nach den Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Auf eine
Bebauung des 3. und des 4. Bauabschnittes wird verzichtet. Die Verwaltung wird
beauftragt, die sich ergebenden finanziellen Folgen darzustellen und
Möglichkeiten zu recherchieren, die Flächen einer anderen Nutzung zuzuführen.
Bei allen zur Diskussion stehenden Flächen und auch auf der sog.
Lankers-Flächen ist zu prüfen, ob es Möglichkeiten der Optimierung bzw. der
Verlustminderung gibt. ( Beispiel: Eine Arrondierung von Bauflächen an Stellen,
die wegen ihrer Entfernung zu Lärmquellen für die Entwicklung von Bauland
geeignet erscheinen.)