Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Geschäftsführer der Musikwerkstatt gGmbH, Herrn Gebker.

 

Nach Einführung in den Sachverhalt durch Herrn Gellenbeck berichtet Herr Gebker über die Arbeit der Musikwerkstatt. Dazu wird ein Infoblatt der Musikwerkstatt, welches dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt ist, an die Ausschussmitglieder verteilt. U.a. führt Herr Gebker aus, dass eine Gewährung des Landeszuschusses davon abhängig ist, dass auch eine kommunale Förderung in mindestens der gleichen Höhe erfolgt. Herr Werremeier vom Kreisjugendamt erläutert ergänzend aus Sicht des Kreisjugendamtes.

 

Nach der sich anschließenden Aussprache fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

Der Musikwerkstatt Nottuln gGmbH wird im Jahr 2007 eine Pauschalförderung in Form einer Festbetragsförderung in Höhe der Landesförderung, z.Zt. 1.312,00 € gewährt. Anhaltspunkt ist der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung über die Höhe der Landeszuwendung. Haushaltsmittel stehen hierfür nicht zur Verfügung und sollen überplanmäßig bereit gestellt werden.

 

 

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Deckung des Zuschusses im Protokoll festgehalten werden soll.

 

Nachrichtlich:

Die Deckung des Zuschusses erfolgt voraussichtlich aus den Mitteln des Sozialfonds.