Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:


Beschluss:

Dem Antrag der MusikAgentur Nottuln e.V. vom 30.3.2007 wird zugestimmt.

§ 2, dritter Absatz des Vertrages Gemeinde Nottuln/Musikschulverein vom 4.5.2004 erhält folgende Fassung:

 

Der Musikschulverein ist berechtigt, die Raumkapazitäten den Musikschulunterricht erteilenden oder im musisch-künstlerischen Bereich lehrenden Personen oder Institutionen nach seiner Satzung zur Verfügung zu stellen. Über die Erhebung eines Entgeltes entscheidet der Verein.