Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 1

 

Die Originalvorlage ist als Anlage 5 diesem Protokoll beigefügt.

 

In der Aussprache wird über die mögliche negative Meinungsbilder der Anwohner diskutiert. Die Erklärung zur Umwandlung des Spielplatzes ist von allen beteiligten Eigentümern des Bebauungsplanverfahrens unterzeichnet worden.

 

Aus der Mitte des Ausschusses wird der Wunsch nach Erhalt des heute vorhandenen „Trampelpfades“ als Weg vorgetragen. Bürgermeister Schneider berichtet in diesem Zuge über die Anlegung eines grünen Klassenzimmers. Ein Weg stünde diesem Wunsch möglicherweise entgegen.

 

Über die Wege zu anderen naheliegenden Kinderspielplätze berichtet Herr Volkmer.

 

Die zum Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) werden von Frau Schauer beantwortet.

 

 

 


Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 85 „Bakenstraße/Weseler Straße“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB geändert, indem auf dem Flurstück 1444 Flur 2 Gemarkung Appelhülsen, anstatt öffentlicher Grünfläche mit Zweckbestimmung Kinderspielplatz „allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt wird.