1.

 

Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung sowie der Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen der Gemeinde Nottuln

 

Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.