Das Gutachten ist dem
Originalprotokoll als Anlage Nr.3 beigefügt.
Nach Aussprache fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Beschluss:
Der Antrag auf Abrissgenehmigung wird beim Kreis Coesfeld gestellt.
Das Gutachten ist dem
Originalprotokoll als Anlage Nr.3 beigefügt.
Nach Aussprache fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Antrag auf Abrissgenehmigung wird beim Kreis Coesfeld gestellt.