Beschluss: einstimmig angenommen

\\ntfs1\ksd\ksd-text\texte\RAT\12122006\V002856

 

9.2

 

Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln

Vorlage 285/2006

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 11 beigefügt.

 

 

Beschluss:

Die dieser Vorlage beigefügte Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln wird beschlossen.

Die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln vom 26.10.1999 in der zur Zeit gültigen Fassung wird aufgehoben.

Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt folgende Änderung:

 

Die Ausgestaltung von kommunalen Spielplätzen wird dem Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit in Verbindung mit dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen zugewiesen.

 

Dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen werden die Ausbauprogramme (Konzeptionen) für Staßen, Wege, Plätze, Grünanlagen und Parkplätze und die Angelegenheit der Energieplanung (Energiekozept), soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fallen, empfehlend zugewiesen.

 

Dem Betriebsausschuss verbleibt der Bau und Errichtung von kommunalen Spielplätzen, die baulichen und sonstigen Maßnahmen zur Nutzung der kommunalen Badeeinrichtungen, das Ausbauprogramm für Kanäle und Bau und Errichtung von Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen und Parkplätzen zur Entscheidung. Empfehlend ist der Betriebsausschuss für Angelegenheiten der Wasser- und Bodenverbände und die Angelegenheiten der Energieerzeugung und Verteilung soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fallen, zuständig.

Die geänderte Zuständigkeitsordnung wird gem. der dem Originalprotokoll beigefügten geänderten Fassung beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen