Sitzung: 21.11.2006 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
8. |
Angelegenheiten des Rates und
seiner Ausschüsse; hier: Bestellung der Schulleitung (§
61 Schulgesetz) Vorlage 223/2006 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4
beigefügt.
Der Beigeordnete führt in den Sachverhalt ein.
In der sich anschließenden Aussprache spricht sich der Rat
dafür aus, neben dem stimmberechtigten Vertreter der Gemeinde auch drei
beratende Mitglieder zu benennen. Diese sollen in der Ratssitzung am 12.12.06
benannt werden.
Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeinde Nottuln entsendet
Herrn Beigeordneten Klaus Fallberg als stimmberechtigtes Mitglied bei
Schulleiterwahlen in die Schulkonferenzen der Schulen in Trägerschaft der
Gemeinde Nottuln.
Die Zuständigkeitsordnung für die
Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln vom 26. Oktober 1999 in der zur Zeit
geltenden Fassung, hier: § 3 A) Schule
(1) Ziffer 2), wird dem neuen Schulgesetz derart angepasst, dass die
Bezeichnung „SchVG“ durch „Schulgesetz“ ersetzt wird.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |