Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

8.

 

Angelegenheiten des Rates und seiner Ausschüsse;

hier: Bestellung der Schulleitung (§ 61 Schulgesetz)

Vorlage 223/2006

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.

 

Der Beigeordnete führt in den Sachverhalt ein.

 

In der sich anschließenden Aussprache spricht sich der Rat dafür aus, neben dem stimmberechtigten Vertreter der Gemeinde auch drei beratende Mitglieder zu benennen. Diese sollen in der Ratssitzung am 12.12.06 benannt werden.

 

Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Die Gemeinde Nottuln entsendet Herrn Beigeordneten Klaus Fallberg als stimmberechtigtes Mitglied bei Schulleiterwahlen in die Schulkonferenzen der Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln.

Die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln vom 26. Oktober 1999 in der zur Zeit geltenden Fassung,  hier: § 3 A) Schule (1) Ziffer 2), wird dem neuen Schulgesetz derart angepasst, dass die Bezeichnung „SchVG“ durch „Schulgesetz“ ersetzt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen