Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

8.5

 

Bürgeranregung nach § 24 Gemeindeordnung

hier: Ausstattung der Alten Amtmannei mit einem Behindertenlift

Vorlage 226/2006

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.

 

Während der Beratungen kommt zum Ausdruck, dass eine Überprüfung aller gemeindlichen Gebäude auf behindertengerechte Ausstattung gewünscht wird. Die Verwaltung soll ein Konzept erarbeiten und dieses dann im Haupt- und Finanzausschuss vorstellen. Damit erklärt sich der Rat einverstanden.

 

Sodann beschließt der Rat:

 

Beschluss:

Nach Erstellung eines Konzeptes für alle gemeindlichen Gebäude wird der Antrag dem Haupt- und Finanzausschuss als dem für das Finanzwesen zuständige Gremium zur Beratung zugewiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen