Sitzung: 31.10.2006 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
9.1 |
Ordnungsbehördliche Verordnung
der Gemeinde Nottuln über Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank-
und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten und über
Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz von Luftverunreinigungen, Geräuschen und
ähnlichen Umwelteinwirkungen. Vorlage 205/2006 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 14
beigefügt.
Zu Beginn der Beratungen sind den Ratsmitgliedern zwei
Schreiben von Bürgern zur Kenntnis gegeben worden. Diese Schreiben sind dem
Originalprotokoll als Anlage Nr.15 und 16 beigefügt.
GORR Rickert teilt mit, dass weitere fünf Änderungsanträge
eingegangen sind. Diese Anträge
- Stephanusball Darup, Maibaumaufstellen Appelhülsen,
Sommerfest der Naoberschopp Hummelbierk e.V., Frühjahrsfest der
Kath.-Landjugend-Bewegung in Stevern, Beach-Party der Gemeindewerke Nottuln–
sind dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 17 bis 21 beigefügt.
GORR Rickert erläutert dem Rat, dass der Stephanusball
Darup, das Maibaumaufstellen Appelhülsen (Musik bis 1.00 Uhr, Ende 2.00 Uhr des
Folgetages), Frühjahrsfest der Kath.-Landjugend-Bewegung in Stevern und die
Beach-Party (Musik bis 2.00 Uhr, Ende 3.00 Uhr des Folgetages) der
Gemeindewerke Nottuln in die Ordnungsbehördliche Verordnung aufgenommen werden
können.
In der sich anschließenden Aussprache beantragt Ratsherr
Blümer, die Beach-Party der Gemeindewerke Nottuln aus der Ordnungsbehördlichen
Verordnung herauszunehmen.
Über diesen Antrag läßt der Bürgermeister abstimmen.
Der Antrag wird mit 25 Nein-, 3 Ja-Stimmen und 6
Enthaltungen abgelehnt.
Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nottuln
beschließt die ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Nottuln über
Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie
öffentliche Vergnügungsstätten und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz
von Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen mit den
in der heutigen Sitzung erfolgten Ergänzungen.
Die ordnungsbehördliche Verordnung
der Gemeinde Nottuln über die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften
sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Gemeinde Nottuln vom 09. Juli
2002 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |