Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

9.1

 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Nottuln über Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz von Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen.

Vorlage 205/2006

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 14 beigefügt.

 

Zu Beginn der Beratungen sind den Ratsmitgliedern zwei Schreiben von Bürgern zur Kenntnis gegeben worden. Diese Schreiben sind dem Originalprotokoll als Anlage Nr.15 und 16 beigefügt.

 

GORR Rickert teilt mit, dass weitere fünf Änderungsanträge eingegangen sind. Diese Anträge

- Stephanusball Darup, Maibaumaufstellen Appelhülsen, Sommerfest der Naoberschopp Hummelbierk e.V., Frühjahrsfest der Kath.-Landjugend-Bewegung in Stevern, Beach-Party der Gemeindewerke Nottuln– sind dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 17 bis 21 beigefügt.

 

GORR Rickert erläutert dem Rat, dass der Stephanusball Darup, das Maibaumaufstellen Appelhülsen (Musik bis 1.00 Uhr, Ende 2.00 Uhr des Folgetages), Frühjahrsfest der Kath.-Landjugend-Bewegung in Stevern und die Beach-Party (Musik bis 2.00 Uhr, Ende 3.00 Uhr des Folgetages) der Gemeindewerke Nottuln in die Ordnungsbehördliche Verordnung aufgenommen werden können.

 

In der sich anschließenden Aussprache beantragt Ratsherr Blümer, die Beach-Party der Gemeindewerke Nottuln aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung herauszunehmen.

 

Über diesen Antrag läßt der Bürgermeister abstimmen.

Der Antrag wird mit 25 Nein-, 3 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen abgelehnt.

 

Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt die ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Nottuln über Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz von Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen mit den in der heutigen Sitzung erfolgten Ergänzungen.

Die ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Nottuln über die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Gemeinde Nottuln vom 09. Juli 2002 wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen