Sitzung: 25.10.2006 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
6.1 |
Ordnungsbehördliche Verordnung
der Gemeinde Nottuln über Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank-
und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten und über
Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz von Luftverunreinigungen, Geräuschen und
ähnlichen Umwelteinwirkungen. Vorlage 205/2006 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 13 beigefügt.
Innerhalb
der Aussprache machen Ausschussmitglieder darauf aufmerksam, dass diverse
Veranstaltungen in den Ortsteilen mit in die Verordnung aufgenommen werden
sollen.
Hierzu
schlägt die Verwaltung vor, dass Vorschläge zu Veranstaltungen, die in die
Verordnung aufgenommen werden sollen, bis Montag den 30.10.2003 bei Herrn GORR
Franz Rickert vorliegen müssen. Der Rat entscheidet abschließenden über die
einzelnen Vorschläge.
Zum
Abschluss fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss:
Dem Rat der Gemeinde Nottuln wird
empfohlen, die ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Nottuln über
Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie
öffentliche Vergnügungsstätten und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz
von Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen zu
beschließen.
Die ordnungsbehördliche Verordnung
der Gemeinde Nottuln über die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften
sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Gemeinde Nottuln vom 09. Juli
2002 wird aufgehoben.
Über zusätzliche Veranstaltungen
entscheidet abschließend der Rat.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |