Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

6.1

 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Nottuln über Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz von Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen.

Vorlage 205/2006

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 13 beigefügt.

 

Innerhalb der Aussprache machen Ausschussmitglieder darauf aufmerksam, dass diverse Veranstaltungen in den Ortsteilen mit in die Verordnung aufgenommen werden sollen.

Hierzu schlägt die Verwaltung vor, dass Vorschläge zu Veranstaltungen, die in die Verordnung aufgenommen werden sollen, bis Montag den 30.10.2003 bei Herrn GORR Franz Rickert vorliegen müssen. Der Rat entscheidet abschließenden über die einzelnen Vorschläge.

 

Zum Abschluss fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Dem Rat der Gemeinde Nottuln wird empfohlen, die ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Nottuln über Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz von Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen zu beschließen.

Die ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Nottuln über die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Gemeinde Nottuln vom 09. Juli 2002 wird aufgehoben.

Über zusätzliche Veranstaltungen entscheidet abschließend der Rat.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen