Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Herr Kohaus entzieht sich wegen Befangenheit der Beratung. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.


Beschluss:

GORR Stefan Kohaus wird mit Wirkung vom 16.04.2024 zum Allgemeinen Vertreter gem. § 68 GO NRW bestellt.