Sitzung: 19.03.2024 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 213/2023
Über die vier Punkte des Beschlussvorschlags wird mit Zustimmung des Rates en-bloc abgestimmt.
Beschluss:
1.
Der
Abwägung der zur 84. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen
wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
2.
Die
vorliegende 84. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe Anlage 6) sowie die zugehörige
Begründung (siehe Anlage 7) und der Umweltbericht (siehe Anlage 8) werden
beschlossen.
3.
Der
Abwägung der zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 132 „EKZ nördlich der Appelhülsener
Straße“ abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen,
zugestimmt.
4.
Die
1.Änderung des Bebauungsplan Nr. 132 „EKZ nördlich der Appelhülsener Straße“ (siehe
Anlage 2) inkl. Vorhaben und Erschließungsplan (siehe Anlage 3) wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 4) sowie
der Umweltbericht (siehe Anlage 5) werden beschlossen.