Über die vier Punkte des Beschlussvorschlags wird mit Zustimmung des Rates en-bloc abgestimmt.


Beschluss:

 

1.            Der Abwägung der zur 84. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.

 

2.            Die vorliegende 84. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe Anlage 6) sowie die zugehörige Begründung (siehe Anlage 7) und der Umweltbericht (siehe Anlage 8) werden beschlossen.

 

3.            Der Abwägung der zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 132 „EKZ nördlich der Appelhülsener Straße“ abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.

 

4.            Die 1.Änderung des Bebauungsplan Nr. 132 „EKZ nördlich der Appelhülsener Straße“ (siehe Anlage 2) inkl. Vorhaben und Erschließungsplan (siehe Anlage 3) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 4) sowie der Umweltbericht (siehe Anlage 5) werden beschlossen.