Ratsherr Danziger verweist auf die Umsetzung des bedeutsamen Bauprojektes Stiftsstraße 5 ohne die Bewertung aus den geplanten Gestaltungs- und Denkmalbereichssatzungen. Er beantragt, für den Bereich Stiftsstraße einen Bebauungsplan aufzustellen sowie zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre zu erlassen, wie bereits in den Vorberatungen des Ausschusses Planen und Bauen geschehen. Herr Kohaus entgegnet, dass dafür zur heutigen Sitzung ein Antrag erforderlich sei. Des Weiteren hinterfragt Ratsherr Danziger die Gültigkeit des Bebauungsplans Appelhülsen Nord II. Herr Kohaus räumt ein, dass der Bebauungsplan aufgrund des älteren Datums möglicherweise mit Rechtsfehlern behaftet sein könnte, was aber für jeden anderen Bebauungsplan im Gemeindegebiet auch gelte.

Der Bürgermeister verliest die aktuell eingegangenen Anträge sowie die Einwendungen zum Haushalt 2024.