Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Frau Breuksch berichtet, dass Straßen NRW in der vergangenen Woche eine Infoveranstaltung mit den Anliegern und den Gewerbetreibenden des Gewerbegebietes durchgeführt hat. Dort wurde der Beginn der Baumaßnahmen für den 08. April 2024 kommuniziert. Die geplante P&R-Anlage soll erst zum Ende der Baumaßnahmen begonnen werden. Dies wird in 2025 sein.

Herr Rutenbeck fragt, wann der Fertigstellungstermin der Straßenbauarbeiten sei. Frau Breuksch antwortet, dass dies für den Herbst 2024 geplant sei. Ihr gegenüber habe Straßen NRW zugesichert, dass an der geplanten P&R-Anlage Schnellladestationen für E-Autos vorgesehen werden.

Herr Laakmann fragt, ob die 80.000,00 € Zuschuss von dem Unternehmen AGRAVIS nur den Eigenanteil der Gemeinde mindern oder die zweckgebundene Zuwendung auch die Förderung mindert. Herr Bartlett antwortet, dass dies derzeit nicht beantwortet werden kann. Frau Block ergänzt, dass üblicherweise eine solche Zuwendung Dritter sich förderschädlich auswirken würde.

Herr Gausebeck möchte wissen, was an dem Standort für die P&R-Anlage tatsächlich benötigt wird. Die Nutzer:innen erwarten üblicherweise nur einen Abstellplatz für ihr Fahrzeug. Ggf. erfolgt eine Planung an den Bedürfnissen der Nutzer.innen vorbei. Er beantragt, dass die Detailfragen in einem kleineren Arbeitskreis zu klären seien. Herr Bartlett weist demgegenüber darauf hin, dass eine Förderung für dieses Jahr nur möglich sei, wenn bis zum 30.06.2024 ein Ratsbeschluss vorliegt.

Frau Breuksch erläutert, dass im Haushalt 2024 keine Mittel eingeplant seien. Zudem soll die Ausstattung der Mobilstation nicht vor 2025 umgesetzt werden. Mit den Zuwendungen des Unternehmens AGRAVIS könnten mit der Baumaßnahme durch Straßen NRW bereits notwendige Leerrohre unter die Fahrbahnen verlegt werden, um für die notwendige Infrastruktur nicht erneut die Fahrbahnen aufbrechen zu müssen.

Frau Kleinschmidt fragt, warum die Gemeinde die Kosten für AGRAVIS tragen sollte, wo im eigenen Haushalt nicht auskömmliche Mittel zur Verfügung stehen. Herr Dr. Thönnes entgegnet, dass auch ohne die Ansiedlung des Firma AGRAVIS die Kreuzung durch Straßen NRW ausgebaut würde. Folglich würden die derzeitigen P&R-Stellplätze sowieso zurückgebaut werden müssen. Die neue P&R-Anlage hätte demzufolge auch ohne das Unternehmen AGRAVIS errichtet werden müssen.

Herr Wrobel schlägt vor, dass für einen interfraktionellen Arbeitskreis zuvor eine Budgetvorgabe sinnvoll sei. Herr Dr. Thönnes antwortet, dass das Budget in der Haushaltsberatung für das Jahr 2025 durch den Rat vorzugegeben sei.

Frau Dr. Diekmann formuliert den geänderten Beschlussvorschlag. 


Geänderter Beschlussvorschlag:

 

1)    Für die geplante Mobilstation am P+R Beisenbusch kommen unterschiedliche Ausstattungsmerkmale und -elemente in Frage. Welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden sollen, wird in einem interfraktionellen Arbeitskreis festgelegt.

 

2)    Nach Festlegung der vorzuhaltenden Ausstattung wird die Gemeinde Nottuln beauftragt, die Maßnahme auf Förderfähigkeit zu prüfen. Ist das Vorhaben förderfähig, wird die Gemeinde mit der Planung und Umsetzung der Mobilstation beauftragt. Diese soll mit Fertigstellung des neuen P+R-Platzes eröffnet werden.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: