Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Wermeling führt durch die Präsentation.

Herr Wrobel sagt, dass die geplante Maßnahme ein wichtiges Zeichen für Nottuln ist und über die Gemeindegrenzen hinweg sichtbar sein wird. Er fragt, ob mit der geplanten Pfahlreihe die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde erfüllt sei. Herr Wermeling antwortet, dass geplant sei, dass entsprechende Informationsschilder aufgestellt werden. Allerdings sollen keine Verbotsschilder errichtet werden.

Herr Leufke sagt, dass der gemeindeeigene Wald in den letzten Jahren und Jahrzehnten wirtschaftlich genutzt wurde. Bei den finanziellen Auswirkungen ist nicht aufgeführt, ob und in welcher Höhe der Gemeinde Einnahmen entgehen. Er berichtet, dass das Projekt bei den Bürgerversammlungen zunächst sehr kritisch gesehen wurde. Die insgesamt drei Bürgerversammlungen seien sehr gut gelungen und es konnte erreicht werden, dass eine große Akzeptanz geschaffen wurde. Herr Wermeling antwortet, dass für die Entnahme einzelner Bäume jeweils Unternehmen beauftragt wurden. Die Erlöse aus dem Verkauf des Holzes haben gerade die Kosten für die Arbeiten decken können. Insofern würden keine finanziellen Einbußen entstehen.

Herr Gausebeck fragt, wofür die geplanten 3.000,00 € verwendet werden sollen. Die Errichtung der geplanten Bänke und Wege ist hiervon nicht finanzierbar. Herr Wermeling antwortet, dass von dem Ansatz die Holzpfähle und die Infotafeln gekauft werden sollen. Die geplanten Bänke und weiteren Maßnahmen sind für einen späteren Zeitraum vorgesehen.

Herr Leufke fragt, ob es möglicherweise Nachteile für zukünftige Bautätigkeiten geben könnte, wie es zum Beispiel angrenzend zu Fauna-Flora-Habitat-Gebieten der Fall ist. Herr Wermeling antwortet, dass dies nicht der Fall sei, da ein Wildnisbereich keinen Schutzkriterien unterliegt.

 

 


geänderter Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die letzten Schritte einzuleiten mit dem Ziel, die Waldteilfläche (Im Nott) in einen Wildniswald umzuwandeln.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: