Beschluss: Keine weitere Beratung dieser Vorlage

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Sollen das Entgelt und die Betriebskostenpauschale für die Nutzung von gemeindlichen Räumen erhöht werden?  Mit dieser Frage leitet Ausschussvorsitzender Manfred Gausebeck die Diskussion ein. Passt das oder ist das zu hoch, sodass die Kulturschaffenden dann lieber doch woanders Räume buchen, fragt Gausebeck. Der wirtschaftliche Betrieb der Räume muss schließlich gegeben sein, erklärt der Ausschussvorsitzende und fügt an, dass die Betriebskostenpauschale durchaus eine Erhöhung vertragen könne.
Jan Van de Vyle (UBG) kann sich eine Erhöhung der Entgelte und Betriebskostenpauschale grundsätzlich vorstellen. Aber dadurch könnten Vereine in Schwierigkeiten gebracht werden, wenn sie zum Beispiel Räume mehrmals wöchentlich oder monatlich nutzten.
Van de Vyle regt an, über Rabattierungen nachzudenken.
Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes gibt zu bedenken, dass es schwierig sei, festzulegen, ab wann es welchen Rabatt gebe. Außerdem gebe es bereits die Regelung, dass der Bürgermeister oder die Politik auf Antrag der betreffenden Person oder des betreffenden Vereins, die Möglichkeit habe, zu entscheiden, ob Nutzungsentgelte beziehungsweise Betriebskostenpauschalen reduziert oder gar erlassen würden. Diese Regelung gelte für absolute Einzelfälle und nur dann, wenn die Gemeinde von der Reduzierung oder dem Erlass einen Mehrwert habe.
Auch wenn es bestimmt kein Problem sei, die Software des Raumbuchungssystems so einzustellen, dass es Rabatte berechnen könne, würde das einen Aufwand nach sich ziehen, der nicht gerechtfertigt sei, entgegnet Dirk Mannwald (CDU) dem Einwand von Jan Van de Vyle.
Mannwald plädiert daher für einen Pauschalbetrag. 
Jan Van de Vyle greift die Idee des Pauschbetrages auf und schlägt vor, die Nutzungsentgelte für Gewerbetreibende und Privatpersonen auf 22 Prozent zu erhöhen und die Betriebskostenpauschale für Ehrenamtliche auf 18 Prozent zu senken.
Die Ausschussmitglieder folgen dem Vorschlag mehrheitlich.

   


Beschlussvorschlag (nach Änderung durch Vorberatung):

Der Ausschuss empfiehlt, die Nutzungsentgelte für Gewerbetreibende und Privatpersonen auf 22 Prozent zu erhöhen und die Betriebskostenpauschale für Ehrenamtliche auf 18 Prozent zu senken und die damit einhergehenden Satzungsänderungen zum 1. April 2024 zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja 11  Nein 0  Enthaltung 1

 

mehrheitlich angenommen