Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Einleitend erläutert Frau Breuksch, dass am 11.01.2024 die dritte Sitzung des mobilen Baukulturbeirates stattgefunden habe. Zu Beginn der Sitzung habe ein Mitarbeiter des Büros Farwick + Grote Architekten GmbH, welches eine Denkmalbereichs- sowie Gestaltungs- und Werbesatzung für den Nottulner Ortskern erarbeite, die ersten Ergebnisse dieser vorgestellt. Zurzeit stünde das Büro diesbezüglich noch in Abstimmung mit dem LWL. Sobald diese abgeschlossen sei, würden die erarbeiteten Ergebnisse in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorgestellt. Ergebnis der Sitzung des mobilen Baukulturbeirates sei ein schriftlich ausgearbeitetes Votum, welches der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt sei. Auf Grundlage dieses Votums hat Herr Dammann den zuletzt beratenen Entwurf noch einmal überarbeitet und werde diesen in der heutigen Sitzung vorstellen.

 

Herr Dammann präsentiert den angepassten Entwurf. Aufgrund der inhaltlichen Befangenheit nimmt er nicht an der politischen Beratung sowie der Beschlussfassung teil. 

 

Herr Rulle bedankt sich für die ausführliche Präsentation und bittet um Wortmeldungen.

 

Herr Dr. Geuking erläutert, die Sitzung des mobilen Baukulturbeirates als sehr ansprechend empfunden zu haben – das Ergebnis könne sich sehen lassen. Er wolle dem Beschlussvorschlag zustimmen und sich für die gute Arbeit und Geduld der Beteiligten bedanken.

 

Herr Zbick äußert, der Meinung von Herrn Dr. Geuking entgegentreten zu wollen. Grund hierfür sei das durchgeführte Verfahren, bei dem sich die SPD bis heute nicht mitgenommen fühle. Vor einiger Zeit hätte die SPD beantragt, eine Veränderungssperre zu erlassen, um in Ruhe Vorschläge für das ortsbildprägende Grundstück erarbeiten zu können. Aufgrund der Aufstellung der Denkmalbereichs- sowie Gestaltungs- und Werbesatzung sei dieser Antrag abgelehnt worden. Da die Satzung noch nicht fertig sei, erfolge die Zustimmung zum vorgestellten Entwurf zu früh. Zudem sei in den Sitzungen des mobilen Baukulturbeirates deutlich geworden, dass die Planung nach Ansicht der beteiligten Architekten nicht zum „Schlaunschen Ortsbild“ passe. Es sei zwar beeindruckend, wie Herr Dammann die Auflagen des Votums eingearbeitet habe, dennoch würde Herr Zbick die Anregungen des Beirates eher als Minimumauflagen verstehen. Dies sei die einzige Möglichkeit für den Beirat gewesen, noch auf den Entwurf einwirken zu können, da Verwaltung und Kreis bereits Zustimmung zur Genehmigungsfähigkeit signalisiert hätten. Er wünsche eine Positionierung der Verwaltung, wie die Genehmigungsfähigkeit des vorgestellten Entwurfes aussehe. Die SPD werde dem Vorschlag nicht folgen.

 

Herr Böker habe eine andere Einschätzung zum gewählten Verfahren. Dieses begleite den Ausschuss schon seit längerer Zeit, es wurde ein externes Expertengremium eingeschaltet. Es handele sich um einen langen, guten Prozess mit häufigen Überarbeitungen der Planung. Auch seien die bisher erarbeiten Grundzüge der Gestaltungssatzung berücksichtigt. Die heutige Präsentation zeige, dass die Empfehlungen des Beirates eingearbeitet worden seien. Herr Böker begrüße das Angebot des Beirates, vor Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens eine abschließende Stellungnahme zu verfassen und bittet die Verwaltung darum, dieses einzuholen. Die CDU sehe in dem Entwurf eine gelungene Antwort auf den Konflikt zwischen dem Wunsch nach Erhalt des historischen Ortsbildes, dem Bedarf nach Wohnraum sowie der Notwendigkeit nach zeitgemäßen Veränderungen und könne dem Vorschlag zustimmen.

 

Herr Van de Vyle erläutert, der SPD zum Teil folgen zu können – auch die UBG fühle sich teilweise nicht mitgenommen. Entscheidender sei jedoch die Frage, ob die Planung in den historischen Ortskern passe. Dies müsse ganz klar verneint werden. Er könne das Vorgehen des Investors aus wirtschaftlichen Gründen zwar verstehen, das Vorhaben halte er für den historischen Ortskern aber für zu massiv. Für die anwesenden Bürgerinnen und Bürger wolle er jedoch klarstellen, dass das Einvernehmen der Gemeinde keine wesentliche Rolle spiele, da die Entscheidung über den Bauantrag beim Kreis Coesfeld liege. Die UBG wäre über die Zustimmung zur Erteilung des Einvernehmens enttäuscht. Eine Versagung sei die einzige Möglichkeit, vom Kreis Coesfeld eine Argumentation zu bekommen, warum dieser das Vorhaben für genehmigungsfähig halte. Aus den genannten Gründen und insbesondere wegen der zu massiven Bauweise stimme die UBG dem Vorschlag nicht zu.

 

Herr Bergmann wolle sich für die gute Präsentation bedanken. Besonders ansprechend sei es, Bilder aus dem Nottulner Ortskern der 80er Jahre zu sehen – demnach sei die historische Bebauung durchaus höher als die heute bestehende. Der vorgestellte Entwurf passe demnach sehr gut in das Ortsbild, wenn man als historisch einen längeren Zeitraum als die letzten 40 Jahre betrachte. Eine Veränderungssperre hätte nur einen kurzzeitigen Stopp erwirkt. Bei einer Bewertung nach § 34 BauGB ergebe sich, dass sich der Entwurf nicht wesentlich vom Referenzgebäude abhebe. Es sei toll, dass Investor und Architekt sich auf den zweijährigen Prozess einließen. Das Gebäude sei genehmigungsfähig, die schwankenden Diskussionen seien nicht nachvollziehbar. Das Vorhaben habe zwar ein großes Volumen, passe jedoch auch zum großen Bedarf nach Wohnraum. Darüber hinaus berücksichtige es den Rahmen der in Bearbeitung befindlichen Gestaltungssatzung. Herr Bergmann wolle sich für die gute und detaillierte Darstellung des Architekten bedanken.

 

Herr Dr. Geuking betont, bei seinem vorherigen Statement bleiben zu wollen. In der zweistündigen Sitzung des Beirates sei zu keinem Zeitpunkt erkennbar gewesen,

dass die beratenden Architekten das Vorhaben in der vorgeschlagenen Ausgestaltung nicht wollen würden. Der vorgestellte Entwurf bedeute gegenüber dem heutigen Bestand eine deutliche Verbesserung für den Ortskern. Natürlich sei eine Bewertung der Entwürfe auch immer eine Geschmacksfrage, aber darum ginge es nicht. Die FDP unterstütze die Schaffung von Wohnraum. Es helfe niemandem weiter, keine Veränderungen zu wollen. Er wolle den Fortschritt ausdrücklich unterstützen und stimme dem Beschlussvorschlag zu, damit die Genehmigung des Bauantrages durch den Kreis Coesfeld erfolgen könne.

 

Herr Holtrup entgegnet, dass es sich nicht um eine Frage des Geschmacks sondern um eine Profiangelegenheit handele. Die Planung sei deutlich zu breit und zu groß. Durch die Signalisierung der Bereitschaft zur Genehmigung von Gemeinde und Kreis bliebe dem Beirat nichts anderes übrig, als die im Votum formulierten Auflagen als Minimumauflagen zu formulieren. Eine Zufriedenheit seitens des Beirates sei keinesfalls zu erkennen – die Gemeinde müsse darauf hören.

 

Abschließend greift Herr Rulle noch einmal die Aussage von Herrn Dr. Geuking auf, dass es nicht der richtige Weg sei, keine Veränderungen zu wollen. Ein Weg, durch den Historie und Moderne vereinbart werden können, sollte nicht abgelehnt werden. Es gäbe immer unterschiedliche Meinungen zu einzelnen Ausgestaltungsbestandteilen, jedoch möchte er ausdrücklich darum bitten, diese zu respektieren.

 

Herr Böker weist noch einmal darauf hin, dass eine abschließende Stellungnahme durch den Beirat eingeholt werden sollte.

 

Herr Rulle bedankt sich für die Ergänzung und lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Nottuln wird, soweit die Änderungsvorschläge des Mobilen Baukulturbeirats (siehe Anlage 1) von dem Architekten eingearbeitet worden sind, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Stiftsstraße 5 erteilen.


Abstimmungsergebnis: