Sitzung: 13.02.2024 Ausschuss Planen und Bauen
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: 015/2024
Herr Dammann präsentiert den
angepassten Entwurf. Aufgrund der inhaltlichen Befangenheit nimmt er nicht an
der politischen Beratung sowie der Beschlussfassung teil.
Herr Rulle bedankt sich für die
ausführliche Präsentation und bittet um Wortmeldungen.
Herr Dr. Geuking erläutert, die
Sitzung des mobilen Baukulturbeirates als sehr ansprechend empfunden zu haben –
das Ergebnis könne sich sehen lassen. Er wolle dem Beschlussvorschlag zustimmen
und sich für die gute Arbeit und Geduld der Beteiligten bedanken.
Herr Zbick äußert, der Meinung von
Herrn Dr. Geuking entgegentreten zu wollen. Grund hierfür sei das durchgeführte
Verfahren, bei dem sich die SPD bis heute nicht mitgenommen fühle. Vor einiger
Zeit hätte die SPD beantragt, eine Veränderungssperre zu erlassen, um in Ruhe
Vorschläge für das ortsbildprägende Grundstück erarbeiten zu können. Aufgrund
der Aufstellung der Denkmalbereichs- sowie Gestaltungs- und Werbesatzung sei
dieser Antrag abgelehnt worden. Da die Satzung noch nicht fertig sei, erfolge
die Zustimmung zum vorgestellten Entwurf zu früh. Zudem sei in den Sitzungen
des mobilen Baukulturbeirates deutlich geworden, dass die Planung nach Ansicht
der beteiligten Architekten nicht zum „Schlaunschen Ortsbild“ passe. Es sei
zwar beeindruckend, wie Herr Dammann die Auflagen des Votums eingearbeitet
habe, dennoch würde Herr Zbick die Anregungen des Beirates eher als
Minimumauflagen verstehen. Dies sei die einzige Möglichkeit für den Beirat
gewesen, noch auf den Entwurf einwirken zu können, da Verwaltung und Kreis
bereits Zustimmung zur Genehmigungsfähigkeit signalisiert hätten. Er wünsche
eine Positionierung der Verwaltung, wie die Genehmigungsfähigkeit des vorgestellten
Entwurfes aussehe. Die SPD werde dem Vorschlag nicht folgen.
Herr Böker habe eine andere
Einschätzung zum gewählten Verfahren. Dieses begleite den Ausschuss schon seit
längerer Zeit, es wurde ein externes Expertengremium eingeschaltet. Es handele
sich um einen langen, guten Prozess mit häufigen Überarbeitungen der Planung.
Auch seien die bisher erarbeiten Grundzüge der Gestaltungssatzung
berücksichtigt. Die heutige Präsentation zeige, dass die Empfehlungen des
Beirates eingearbeitet worden seien. Herr Böker begrüße das Angebot des
Beirates, vor Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens eine abschließende
Stellungnahme zu verfassen und bittet die Verwaltung darum, dieses einzuholen.
Die CDU sehe in dem Entwurf eine gelungene Antwort auf den Konflikt zwischen
dem Wunsch nach Erhalt des historischen Ortsbildes, dem Bedarf nach Wohnraum
sowie der Notwendigkeit nach zeitgemäßen Veränderungen und könne dem Vorschlag
zustimmen.
Herr Van de Vyle erläutert, der SPD
zum Teil folgen zu können – auch die UBG fühle sich teilweise nicht
mitgenommen. Entscheidender sei jedoch die Frage, ob die Planung in den
historischen Ortskern passe. Dies müsse ganz klar verneint werden. Er könne das
Vorgehen des Investors aus wirtschaftlichen Gründen zwar verstehen, das
Vorhaben halte er für den historischen Ortskern aber für zu massiv. Für die
anwesenden Bürgerinnen und Bürger wolle er jedoch klarstellen, dass das
Einvernehmen der Gemeinde keine wesentliche Rolle spiele, da die Entscheidung
über den Bauantrag beim Kreis Coesfeld liege. Die UBG wäre über die Zustimmung
zur Erteilung des Einvernehmens enttäuscht. Eine Versagung sei die einzige
Möglichkeit, vom Kreis Coesfeld eine Argumentation zu bekommen, warum dieser
das Vorhaben für genehmigungsfähig halte. Aus den genannten Gründen und
insbesondere wegen der zu massiven Bauweise stimme die UBG dem Vorschlag nicht
zu.
Herr Bergmann wolle sich für die gute
Präsentation bedanken. Besonders ansprechend sei es, Bilder aus dem Nottulner
Ortskern der 80er Jahre zu sehen – demnach sei die historische Bebauung
durchaus höher als die heute bestehende. Der vorgestellte Entwurf passe demnach
sehr gut in das Ortsbild, wenn man als historisch einen längeren Zeitraum als
die letzten 40 Jahre betrachte. Eine Veränderungssperre hätte nur einen kurzzeitigen
Stopp erwirkt. Bei einer Bewertung nach § 34 BauGB ergebe sich, dass sich der
Entwurf nicht wesentlich vom Referenzgebäude abhebe. Es sei toll, dass Investor
und Architekt sich auf den zweijährigen Prozess einließen. Das Gebäude sei
genehmigungsfähig, die schwankenden Diskussionen seien nicht nachvollziehbar.
Das Vorhaben habe zwar ein großes Volumen, passe jedoch auch zum großen Bedarf
nach Wohnraum. Darüber hinaus berücksichtige es den Rahmen der in Bearbeitung
befindlichen Gestaltungssatzung. Herr Bergmann wolle sich für die gute und
detaillierte Darstellung des Architekten bedanken.
Herr Dr. Geuking betont, bei seinem
vorherigen Statement bleiben zu wollen. In der zweistündigen Sitzung des
Beirates sei zu keinem Zeitpunkt erkennbar gewesen,
dass die beratenden Architekten das
Vorhaben in der vorgeschlagenen Ausgestaltung nicht wollen würden. Der
vorgestellte Entwurf bedeute gegenüber dem heutigen Bestand eine deutliche
Verbesserung für den Ortskern. Natürlich sei eine Bewertung der Entwürfe auch
immer eine Geschmacksfrage, aber darum ginge es nicht. Die FDP unterstütze die
Schaffung von Wohnraum. Es helfe niemandem weiter, keine Veränderungen zu
wollen. Er wolle den Fortschritt ausdrücklich unterstützen und stimme dem
Beschlussvorschlag zu, damit die Genehmigung des Bauantrages durch den Kreis
Coesfeld erfolgen könne.
Herr Holtrup entgegnet, dass es sich
nicht um eine Frage des Geschmacks sondern um eine Profiangelegenheit handele.
Die Planung sei deutlich zu breit und zu groß. Durch die Signalisierung der
Bereitschaft zur Genehmigung von Gemeinde und Kreis bliebe dem Beirat nichts
anderes übrig, als die im Votum formulierten Auflagen als Minimumauflagen zu
formulieren. Eine Zufriedenheit seitens des Beirates sei keinesfalls zu
erkennen – die Gemeinde müsse darauf hören.
Abschließend greift Herr Rulle noch
einmal die Aussage von Herrn Dr. Geuking auf, dass es nicht der richtige Weg
sei, keine Veränderungen zu wollen. Ein Weg, durch den Historie und Moderne
vereinbart werden können, sollte nicht abgelehnt werden. Es gäbe immer
unterschiedliche Meinungen zu einzelnen Ausgestaltungsbestandteilen, jedoch
möchte er ausdrücklich darum bitten, diese zu respektieren.
Herr Böker weist noch einmal darauf
hin, dass eine abschließende Stellungnahme durch den Beirat eingeholt werden
sollte.
Herr Rulle bedankt sich für die
Ergänzung und lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeinde Nottuln wird, soweit
die Änderungsvorschläge des Mobilen Baukulturbeirats (siehe
Anlage 1) von dem Architekten eingearbeitet worden sind, das gemeindliche
Einvernehmen zum Bauantrag Stiftsstraße 5 erteilen.