Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift

Herr Rulle ruft die im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 enthaltenen Produktbereiche einzeln auf und bittet jeweils um Wortmeldungen.

 

Produktbereich 1 – Innere Verwaltung:

Herr Böker bittet die Verwaltung um eine kurze Erläuterung zur Notwendigkeit der in Teilposition 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) aufgeführten 45.000 € zum Umbau des Eingangsbereiches des Verwaltungsgebäudes Stiftsplatz.

Herr Dr. Thönnes erläutert, dass es sich dabei um eine Umgestaltung des Counters im Eingangsbereich des Rathauses handele. Zurzeit arbeiten die Mitarbeitenden hinter einer Glasscheibe. Vorgesehen sei die Errichtung eines offenen und bürgerfreundlichen Counters durch eine moderne Thekenlösung, die gleichzeitig auch als Tourismusinformation dienen soll. Hinzu komme eine entsprechende Renovierung der in die Jahre gekommenen Ablagemöglichkeiten und Möbel.

 

Herr Dammann entgegnet, dass er in diesem Vorhaben aufgrund der schwierigen Haushaltslage keine Eile sehe. Herr Dr. Thönnes fügt seiner vorherigen Ausführung hinzu, dass der Empfangsbereich den Charme der 50er Jahre habe und andere Rathäuser im Kreis weitaus moderner und bürgerfreundlicher seien. Herr Böker kann die Ausführungen nachvollziehen, hält eine Einstellung entsprechender Mittel in diesem Haushaltsjahr jedoch für schwierig. Herr Dammann erläutert kurz vergangene Umgestaltungsmaßnahmen – das heutige Erscheinungsbild des Rathauseingangsbereiches entspreche noch dem aus den 80er Jahren. Vermutlich sei ein aufräumen und wegstellen einzelner Gegenstände bereits hilfreich. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage folge er der CDU. Eine Realisierung dieses Vorhabens sei eine Zumutung für die Bürgerinnen und Bürger.

 

Auf Nachfrage von Herrn Böker erläutert Herr Rulle, dass das Ergebnis der heutigen Beratung als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss gegeben werde.

 

Herr Böker beantragt daraufhin, die vorgesehenen 45.000 € zum Umbau des Eingangsbereiches des Verwaltungsgebäudes Stiftsplatz aus der Teilposition 13: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Produktbereiches 1 – Innere Verwaltung zu streichen.

 

Herr Rulle lässt über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja 10  Nein 0  Enthaltung 2

 

Einstimmig angenommen

 

 

 

Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage erkundigt sich Herr Böker nach der dringenden Notwendigkeit der in Teilposition 26 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) vorgesehenen Ausgaben in Höhe von 91.273€ für neue Bestuhlung/Tische im Ratssaal der Aschebergschen Kurie.

 

Herr Dr. Thönnes erläutert, dass die Räumlichkeiten der Alten Amtmannei an einen Gastronomen vermietet werden sollen, in dessen Folge der Sitzungssaal in der Alten Amtmannei entfalle. Durch die Investition in eine gute Möblierung in Form von stapelbaren Tischen/Stühlen für die Aschebergsche Kurie bestünde die Möglichkeit, die dortigen Räumlichkeiten wieder vermehrt nutzen zu können. Neben Ratssitzungen sollen hier unter anderem auch kulturelle Nutzungen stattfinden. Der Verwaltung stünden zu wenig andere Räume zur Verfügung, zum Teil müssen bereits externe Räumlichkeiten angemietet werden.

Herr Dammann entgegnet, dass ihm eine umfassende Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Alte Amtmannei fehle. Die beabsichtigte Errichtung einer Außentreppe würde zusätzliche 60.000 € kosten. Da es das Ziel sei, durch die zukünftigen Mieteinnahmen einen beträchtlichen Teil der Kosten auszugleichen, sollte die vorgesehene Ausgabe heute nicht einfach abgelehnt werden.  Wohl aber müsse bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine gesamte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen. Ihm fehle die Angabe, um wie viele Tische & Stühle es sich genau handele und ob diese nur für die Aschebergsche Kurie oder auch für die Alte Amtmannei angedacht seien. Er bittet die Verwaltung um Konkretisierung, damit der Haupt- und Finanzausschuss weitergehend beraten könne. 

 

Herr Böker könne sich der Argumentation von Herrn Dammann gut anschließen. Grundsätzlich sehe die CDU die Notwendigkeit zur Investition. Herr Dr. Thönnes erläutert, dass Ausgaben aufgrund brandschutzrechtlicher Auflagen und sonstige Ausgaben zur Gastronomie zu trennen seien, was in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht immer ganz einfach sei. 

 

Aufgrund der vorangegangenen Diskussion formuliert Herr Rulle den folgenden Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die entsprechenden Detailinformationen zur Verfügung zu stellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja 12    Nein 0     Enthaltung 0

 

Einstimmig angenommen

 

 

 

 

 

 

Produktbereich 2 – Sicherheit und Ordnung

 

Herr Böker bittet die Verwaltung um eine kurze Erläuterung zu der in Teilposition 13 aufgeführten Umstellung auf elektronische Schließanlagen (15.000€). Frau Block erläutert, dass dies für die Feuerwehr vorgesehen sei. Herr Gröger ergänzt, dass es insgesamt darum gehe, die bisher mechanischen und überall unterschiedlichen Schließanlagen zu vereinheitlichen und zentral steuern zu können. Für einzelne Türen seien dann Zugriffsberechtigungen einstellbar, zudem erfordere der Verlust eines Schlüssels – nach Umstellung auf eine elektronische Schließanlage – dann nicht mehr den Austausch der gesamten Anlage. Dieses Vorgehen sei auch für die Innentüren des Rathausgebäudes vorgesehen (20.000€, Produktbereich 1 Teilposition 13), da einzelne Bürotüren aktuell nicht verschließbar seien und der Zugriff auf Akten und Unterlagen nicht verhindert werden könne.

 

Herr Böker unterstreicht die Wichtigkeit, den Zutritt zu den Büroräumen für Unbefugte zu verhindern, erachtet jedoch die Umsetzung einer günstigeren Lösung für notwendig und deutet an, darüber abstimmen lassen zu wollen.

 

Herr Gröger erläutert, dass natürlich die Möglichkeit bestehe, eine mechanische Anlage einbauen zu lassen. An den Haupteingangstüren sowie bei neuen Gebäuden sei jedoch bereits mit der Errichtung einer elektronischen Schließanlage begonnen worden, wodurch der Umfang an Schlüsseln bereits reduziert werden konnte. Zukünftig müsse die Verwaltung aller Wahrscheinlichkeit nach eh auf eine elektronische Anlage umrüsten, sodass es nicht sinnvoll sei, jetzt auf eine günstigere mechanische Anlage zurückzugreifen und diese dann in einigen Jahren wieder austauschen zu müssen.

 

Herr Van de Vyle unterstreicht, großer Fan des Datenschutzes zu sein, sodass hier dringend Abhilfe geboten sei. Natürlich könne man neue Buntbartschlösser anbringen, da jedoch in einigen Jahren sowieso die Einrichtung einer elektronischen Schließanlage erforderlich sein werde, sollte heute kein unnötiges Geld ausgegeben werden. Herr Van de Vyle betont, einem möglichen Antrag zur Streichung der Haushaltsposition seitens der CDU nicht zustimmen zu wollen.

 

Herr Dammann erläutert, dass eine elektronische Anlage auf Dauer wesentlich günstiger sei. Was ihn jedoch störe, sei das Vorliegen einer langen Liste mit dringenden Ermächtigungsübertragungen. Diese heute diskutierte Position hingegen sei nicht einmal vorberaten worden. Dennoch müsse man ins Verhältnis setzten, dass es viele gute Gründe für die Umstellung auf eine elektronische Schließanlage gebe, das Thema nur nicht gut genug aufbereitet worden sei.

 

Herr Dr. Geuking betont die Wichtigkeit, in die Zukunft zu blicken. Zwar sei der diesjährige Haushalt durchaus eng, es sollte jedoch nicht auf zukunftsweisende Tätigkeiten verzichtet werden. Eine stärkere Vorberatung sei möglich gewesen, da es sich jedoch nicht um eine allzu große Position handele, solle diese im Haushaltsentwurf enthalten bleiben.

 

Herr Dr. Thönnes hinterfragt die Notwendigkeit für eine umfangreiche Vorbehandlung des Verwaltungshandelns, da er in dieser Position eher eine Instandhaltungsmaßnahme u.a. für Verwaltungsgebäude sehe.

 

Herr Böker kann den Argumenten gut folgen und nimmt von einer Abstimmung über die Position Abstand.

 

Zu den Produktbereichen 3 – Schulträgeraufgaben, 4 – Kultur, 5 – Soziale Leistungen, 6 – Kinder- Jugend- und Familienhilfe, 8 – Sportförderung und 9 – Räumliche Planung und Entwicklung bestehen keine Wortmeldungen.

 

Herr Rulle ruft den Produktbereich 10 – Bauen und Wohnen auf.

 

Herr Dammann erläutert, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen einen Antrag gestellt habe, die in den Haushalt eingestellten Mittel i.H.v. 2.900.000 € zur Schaffung von Wohnraum (Produktbereich 5, Teilposition 25) zu streichen und eine Realisierung entsprechender Projekte stattdessen über eine gemeindeeigene Gesellschaft, z.B. die Gewerbe- und Industrieförderungsgesellschaft (GIG) abzuwickeln. Die eingestellten Mittel als investive Maßnahme seien demnach aus dem Haushalt herauszunehmen. Dies gelte auch für die veranschlagten rund 2.050.000 € für den Ankauf von Flächen (Produktbereich 1, Teilposition 24). Da der Erwerb einiger Flächen wichtig für die Gemeindeentwicklung sei, sollten nur die Kosten anteilig gestrichen werden, die noch nicht einem konkreten Flächenerwerb zuzuordnen seien.

 

Frau Block erläutert, dass es sich bei der Schaffung von sozialem Wohnraum in der Regel um ein nicht rentierliches Projekt handele – die Übernahme durch die GIG sei demnach aller Wahrscheinlichkeit nach nur realistisch, wenn entsprechende Gewinne aus anderen Projekten entgegenstünden. Mögliche Restzahlungen müsse die Gemeinde tragen, weshalb eine Auslagerung aus dem Haushalt zunächst nicht sinnvoll sei. Sollte sich das Projekt hingehen doch rentieren, dann sei es sinnvoller, die Position im Haushalt zu belassen. Es sei jedoch möglich, die GIG um eine diesbezügliche Einschätzung zu bitten. Neben der Streichung der rund 3 Mio. € aus dem Haushalt bestünde auch die Möglichkeit, einen Sperrvermerk einzurichten. Zum Ankauf von Flächen erläutert Frau Block, dass der größte Teil der rund 2.050.000€ durch bereits geschlossene Verträge mit Zahlungsverpflichtungen gebunden ist. Der Haushaltsentwurf veranschlage – abzüglich der bereits vereinbarten Ankäufe – lediglich 500.000€ für weitere Ankäufe – durch eine Streichung wäre die Gemeinde handlungsunfähig.

 

Herr Van de Vyle verstehe die Argumentation von Herrn Damman, halte eine Auslagerung der Mittel in eine Genossenschaft aufgrund von Transparenzproblemen für die Bürgerinnen und Bürger jedoch für schwierig. Die UBG könne dem Antrag daher nicht zustimmen.

 

Herr Zbick erläutert, dass die SPD sich der UBG inhaltlich anschließen wolle. Bei einer Auslagerung der Kosten bestünde die Gefahr, wesentliche Erkenntnisse oder Gestaltungsmöglichkeiten zu übersehen, bzw. zu spät dran zu sein. Für ehrenamtliche Politiker sei es nur schwer leistbar, den Überblick zu behalten. Insgesamt sollten möglichst wenige Kosten ausgelagert werden; wenn dann nur bei begründeten Einzelfällen.

 

Herr Dammann ergänzt zu seinen vorherigen Ausführungen, dass bei einer Beibehaltung der Position im Haushalt die damit verbundene Schuldenlast auch in den Haushalten der nächsten Jahre auftauchen werde, wodurch dieser weiterhin schlecht aussehen werde. Die Gemeinde würde sich zahlungsunfähig machen. Der Schuldenberg baue sich auf, die entgegenstehenden Vermögenswerte in Form von Immobilien etc. ließen sich nicht in den Büchern darstellen, was es wenig Transparent mache. Die Position müsse demnach aus dem Haushalt ausgelagert werden.

 

Herr Böker hält die Diskussion um einzelne Haushaltspositionen für schwierig. Ein mögliches Auslagern in die GIG sei zu prüfen. Bei den Mitteln zum Ankauf von Grundstücken sehe die CDU eher nicht und folge der Argumentation von Frau Block. Für den Bau von Unterkünften für Geflüchtete sei dies jedoch vorstellbar. Herr Böker würde dies gerne Fraktionsintern noch einmal beraten.

 

Die Rückfrage von Herrn Dr. Geuking, ob die heutige Sitzung der richtige Ort für die Diskussion sei wird bejaht.

 

Herr Dammann weist darauf hin, dass das Thema heute andiskutiert werde, eine Entscheidung aber noch nicht final getroffen werden müsse.

 

Herr Rulle betont die Wichtigkeit, zwischen dem Finanz- und dem Ergebnisplan zu unterscheiden. Die anstehenden Investitionsprojekte mit hohen Schuldenlasten belasteten insbesondere den Finanzplan der Gemeinde. Eine Kostenauslagerung auf einen anderen Träger würde hier eine große Entlastung bedeuten. Für den Ergebnisplan würde dies hingegen durch die Abschreibungen nicht so viel bringen. Hier sei eine genauere Betrachtung hilfreich. Der Gesetzgeber mache eine Bewertung am Ergebnisplan fest, was die Situation für die Öffentlichkeit schwer transportierbar mache.

 

Herr Böker bittet die Verwaltung darum, die jeweiligen Auswirkungen aufzuarbeiten. Um eine fraktionsinterne Beratung zu ermöglichen, solle diese nach Möglichkeit bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorliegen.

 

Frau Block gibt an, der Bitte folgen zu wollen und die entsprechenden Unterlagen bis zum Ende der Woche aufzuarbeiten.

 

Herr Rulle führt aus, dass heute kein abschließender Beschluss erfolge und die Verwaltung die Unterlagen entsprechend zur Beratung im Haupt- und Finanzabschluss zur Verfügung stelle. Herr Rulle lässt darüber abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja 12    Nein 0    Enthalten 0

 

Einstimmig angenommen

 

 

Zu den Produktbereichen 11 – Ver- und Entsorgung, 12 – Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV, 13 – Natur- und Landschaftspflege sowie 14 – Umweltschutz bestehen keine Wortmeldungen.

 

Herr Rulle ruft den Produktbereich 15 – Wirtschaft und Tourismus auf.

 

Herr Dammann erläutert, die in Teilposition 13 aufgeführten 250.000 € für eine neue Lüftungsanlage im Bürgerzentrum Schulze Frenking streichen zu wollen.

 

Herr Gröger führt aus, dass die bestehende Anlage aus dem Baujahr 1987 keine Wärmerückgewinnungsanlage habe und ein energetisches Grab sei. Aufgrund von bestehenden Schadstoffen können darüber hinaus die Brandschutzklappen nicht geprüft werden. Herr Gröger erläutert zudem, dass der Gemeindeverwaltung bereits eine Förderzusage von Westenergie von 60.000€ Fördermitteln vorliege.

 

Herr Böker weist auf ein neues Förderprogramm für den Bereich Struktur- und Dorfentwicklung hin, durch das eine Förderung von bis zu 65% der Gesamtkosten möglich sei. Entsprechende Anträge seien im Zeitraum vom 14.02. bis zum 15.04.2024 zu stellen. Es sollte zunächst die Förderfähigkeit der Maßnahme über dieses Programm geprüft werden.

 

Herr Van de Vyle betont die Wichtigkeit einer dauerhaften Investition und erkundigt sich, ob bei einem baldigen Einbau der Lüftungsanlage im Nachgang noch anderweitige Dämmmaßnahmen o.ä. möglich seien.

 

Herr Gröger erläutert, dass die Erdgeschossdecke vor einiger Zeit gedämmt worden sei und hielte es für erforderlich, die Möglichkeit weiterer Dämmmaßnahmen aus statischen Gründen zu prüfen. Eine Investition in eine neue Lüftungsanlage würde die Möglichkeit jedenfalls nicht verbauen.

 

Herr Dammann empfindet das Gebäude als eine energetische Ruine. Für eine Einzelmaßnahme sei die angestrebte Investition zu hoch. Viel mehr müsse das Gesamtgebäude von einem Energieberater geprüft und der Investitionsbedarf in einer Gesamtbetrachtung ermittelt werden.

 

Herr Gröger erläutert, Herrn Dammann grundsätzlich zuzustimmen, jedoch bedürfe die Gesamtbetrachtung einen erheblich höheren Kostenaufwand. Die Lebensdauer einer Lüftungsanlage, wie sie im Bürgerzentrum besteht, betrage in der Regel ca. 25 Jahre – dieser Zeitraum sei längst überfällig. Um den Forderungen nach Einsparungen gerecht werden zu können, sei bereits die Durchführung der vorgeschlagenen Einzelmaßnahme hilfreich.

 

Herr Dr. Thönnes ergänzt, dass die Förderzusage von Westenergie nur bestehe, wenn es sich um eine energetische Maßnahme handele, die in diesem Jahr durchgeführt werde. Zu beachten sei auch, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht, wodurch weitere Auflagen bei einer umfassenden Sanierung zu berücksichtigen seien. Die Idee, nach weiteren Förderprogrammen zu schauen sei jedoch gut.

 

Herr Dammann erläutert, dass zu prüfen sei, welche Summe insgesamt von der Gemeinde gestemmt werden könne. Nottuln sei Klimaschutzkommune – bei schlechten Sanierungszuständen der Gebäude sei dieses Ziel verfehlt. Den Status als Klimaschutzkommune würde mit der bestehenden Anlage natürlich auch nicht erreicht, weshalb die Einrichtung einer neuen Anlage vor diesem Hintergrund besser sei. Die veranschlagten Kosten wären allerdings zu hoch angesetzt.

 

Aufgrund der weiteren Wortmeldung von Herrn Dammann weist Herr Van de Vyle auf die Ortssatzung hin, nach der jedem Ausschussmitglied nur zwei Wortbeiträge zustünden. Herr Rulle bittet um neue sachliche Argumente.

 

Herr Upmann erkundigt sich, ob bei einer Förderung über das angesprochene Förderprogramm in Höhe von 65% die bereits zugesagten 60.000€ Förderung der Westenergie zusätzlich in Anspruch genommen werden könnten. Nach Aussage von Herrn Dr. Thönnes sei dies zu prüfen, bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sei die Gemeindeverwaltung sprachfähig. 

 

Herr Rulle fasst abschließend zusammen, dass die Inanspruchnahme beider Förderungen ideal wäre, hier aber zunächst noch eine Prüfung erforderlich sei. In der heutigen Sitzung sei der Sachverhalt nicht beschlussfähig. Die Verwaltung werde gebeten, weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten einzuholen sowie zu prüfen, ob die Einrichtung der Lüftungsanlage als Einzelmaßnahme zukünftige Sanierungsmaßnahmen zulasse. Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keine Einwände, sodass die Diskussion abgeschlossen wird.

 

Zum Produktbereich 16 – Allgemeine Finanzwirtschaft bestehen keine Wortmeldungen.

 

Herr Rulle bedankt sich für die lebhafte Diskussion und lässt zum Abschluss der Beratungen des Tagesordnungspunktes 3 über den folgenden geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Die im Sachverhalt aufgeführten Produktbereiche werden vorbereitend - mit den Ergänzungen aus dem Protokoll - für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat beraten und empfehlend beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja 10   Nein 0   Enthalten 2

Einstimmig angenommen

 


Abstimmungsergebnis: