Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Auch unter Bezug auf den Artikel in der Tageszeitung berichtet Frau Block über die Anmeldesituation zum Schuljahr 2024/2025. Sie betont, dass alle Nottulner Grundschulen bei eigenem Profil hervorragende Arbeit zum Wohle der Schülerinnen und Schüler leisten. Die räumlichen Möglichkeiten seien jedoch an der Astrid-Lindgren-Grundschule begrenzt, so dass der Schulträger in diesem Jahr steuernd eingreifen muss. Hierzu wurden Gespräche mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht geführt.

Um jedem Kind die Möglichkeit einer Beschulung im Ortsteil Nottuln zu ermöglichen, hätte sich Herr Lösel in Absprache mit seinem Kollegium, der Konrektorin sowie der Leitung des Offenen Ganztags bereit erklärt, eine vierte erste Klasse aufzunehmen. Durch Umstrukturierung innerhalb des Gebäudes, würde ein Raum für die zusätzliche Klasse frei.

Durch dieses Angebot sei kein Kind gezwungen eine Schule außerhalb des Ortsteils Nottuln zu besuchen.

Laut Schülerzahl sei zwar die Bildung von 11 Eingangsklassen möglich, jedoch sei nicht sicher, dass dementsprechend auch die Lehrerversorgung gewährleistet sei. Daher würden im kommendem Schuljahr 10 Eingangsklassen gebildet.

Auf den Hinweis von Herrn Gesmann, dass für die Astrid-Lindgren-Grundschule eine 2,5 Zügigkeit festgeschrieben sei und die Schule mit 9 Klassen diese Zügigkeit noch nicht erreichen würde, erläutert Frau Block, dass aufgrund der derzeitigen Zweckentfremdung der Turnhalle, schon der Sportunterricht ausgelagert werden musste und in folge dessen für die Betreuung im Offenen Ganztag die Turnhalle ebenfalls nicht zur Verfügung stehe. Sie weist weiter darauf hin, dass die Raumsituation der Astrid-Lindgren-Grundschule bereits vor zwei Jahren politisch diskutiert wurde.

Herr Gesmann äußert die Sorge, dass aufgrund der steigenden Schülerzahl zukünftig nicht alle Kinder im Ortsteil Nottuln beschult werden können und weist darauf hin, dass es notwendig sei, die Zügigkeit der Schulen mittelfristig im Blick zu behalten und ggf. anzupassen.

Auf das Unverständnis von Frau Ansmann, dass Kinder mit katholischer Konfession bevorzugt einen Platz erhalten würden, teilt Frau Block mit, dass die Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule nichts anderes hergäbe, die Verwaltung jedoch, da es in Nottuln nur Schulen mit gleichem Bekenntnis gibt, anderer Rechtsauffassung sei und dieses der Unteren Schulaufsicht in einem Schreiben auch so dargelegt hätte. Eine Antwort stünde zurzeit noch aus.

Nach kurzer Aussprache, in deren Verlauf Frau Block weiter Fragen beantwortet, ergeht folgender Beschluss:


Beschluss:

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Demnach können aufgrund der kommunalen Klassenrichtzahl an den Grundschulen in der Gemeinde Nottuln zum Schuljahr 2024/2025 insgesamt 10 Eingangsklassen gebildet werden:

Die Verteilung der Eingangsklassen auf die Grundschulen erfolgt aufgrund der Schülerzahl an den einzelnen Schulstandorten wie folgt:

St. Martinus Grundschule                5 Klassen
Astrid-Lindgren-Grundschule            2 Klassen
St. Marien Grundschule                  2 Klassen
Sebastian Grundschule                   1 Klasse

 


Abstimmungsergebnis: