Videoüberwachung am Rupert-Neudeck-Gymnasium

Unter Bezugnahme auf Punkt zwei des Beschlusses vom 15.11.2023 teilt Herr Kohaus mit, dass eine Prüfung ergeben hätte, dass nicht der Landesdatenschutzbeauftragte zuständig sei, sondern die örtliche Datenschutzbeauftragte. Lt. Datenschutzbeauftragte ist eine Videoüberwachung erst zulässig, wenn zuvor minder einschneidende Maßnahmen evaluiert wurden.

Bei einem Ortstermin am Rupert-Neudeck-Gymnasium seien unter Beteiligung der Kreispolizeibehörde, des Gebäudemanagements, der Schulleitung und weiterer Vertreter der Gemeinde mögliche Alternativen erörtert worden. Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst einen Rückschnitt von Gehölzen an kritischen Stellen sowie die Installation von zusätzlichen Strahlern vorzunehmen. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen sollen über den Sommer beobachtet werden, um im Herbst über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

In diesem Zusammenhang gibt Herr Bogus zu bedenken, dass ein Pflegeschnitt lediglich bis Ende Februar erlaubt sei.

Die Ausführungen werden mit allgemeiner Zustimmung der Ausschussmitglieder bedacht.

 

Teilhabebeirat

Herr Gellenbeck informiert, dass das letzte Ergebnisprotokoll des Teilhabebeirates nunmehr vorliegt und der Niederschrift als Anlage beigefügt wird.