Sitzung: 13.06.2006 Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit
Beschluss: zur Kenntnis genommen
5. |
Richtlinien über die Erhebung
festgesetzter Entgelte und Betriebskostenpauschalen für die Alte Amtmannei
und für das Bürgerzentrum Schulze Frenkings Hof vom 5.11.2002 Vorlage 143/2006 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3
beigefügt.
GOAR Gellenbeck erläutert den Sachverhalt. Im Verlauf
seiner Ausführungen stellt er eine von der Verwaltung erstellte Modellrechnung
vor, der u.a. eine 75% Erhöhung der Gebühren für die private Nutzung zugrunde
gelegt wurde. Beigeordneter Fallberg erläutert dazu, dass dieses nur ein erster
Ansatz sei um zu zeigen, wie sich die Entgelte entwickeln müssten, um eine
Kostenneutralität zu erreichen. Schließlich schlage das Bürgerzentrum jährlich
mit einem Minus von rd. 40.000 € zu Buche.
In der sich anschließenden Aussprache trägt der sachkundige
Bürger, Herr Schulze Bisping vor, dass man trotz aller Arbeit, welche die
Verwaltung mit der Erstellung der Modellrechnung hatte, nicht beraten könne,
weil immer noch ein Nutzungskonzept fehle. Erst wenn man wisse, wie man z.B.
die gewerbliche Nutzung ausweiten könne, könne man über eine Erhöhung der Gebühren
für eine private Nutzung nachdenken. Man solle aber das ehrenamtliche
Engagement nicht „kaputtsparen“. Ratsherr Rulle rät in seinem Redebeitrag, auch
auf die Kostenseite zu schauen um dort zu sparen. Schließlich seien die
Personalkosten (u.a. Hausmeister) sehr hoch. Seiner Meinung nach seien hier
durch eine Poolbildung Einsparungen zu erzielen. GOAR Gellenbeck erklärt dazu,
dass die Kosten für die Tätigkeiten des Hausmeisters von der Reinigung bis zur
Vermarktung dann anderswo entstehen würden. Über eine Poolbildung habe man auch
schon nachgedacht, etwa in Kombination mit der Amtmannei.
Im Verlauf der weiteren Beratungen regt Ratsfrau
Boldt-Hübner an, moderate Erhöhungen vorzunehmen und zu sehen, wie sich die
Nutzung entwickelt.
Zum Abschluss der Beratungen kommt aus dem Ausschuss die
Bitte, in der nächsten Sitzung einen Zwischenstand zu geben und auch über
konkrete Möglichkeiten der Verringerung der Personalkosten zu berichten. Im übrigen nimmt der Ausschuss
den Sachverhalt zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.