Beschluss: einstimmig angenommen

Der Bürgermeister erläutert, dass die Gemeinde Nottuln der Bezirksregierung geeignete und noch zu prüfende Flächen für die Errichtung einer zentralen Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete anbieten wolle. Die Kosten für die Bewirtschaftung, Versorgung und Unterhaltung werden komplett vom Land übernommen. Der weitere Vorteil bestehe darin, dass die Zuweisungen von Geflüchteten an die Gemeinde zu 100 Prozent angerechnet werden. Dies entlaste die sozialen Systeme und die Finanzen. Einrichtungen dieser Art werden ab einer Anzahl von 300 Geflüchteten betrieben, die dort zeitweise und vorübergehend untergebracht seien. Die zentrale Unterbringungseinrichtung in Schöppigen verlaufe gut und mache keine großen Probleme. Dies bestärkt den Bürgermeister, den Prüfauftrag heute einzubringen und die entsprechenden Fachleute aus der Bezirksregierung für den weiteren Austausch einzuladen. Es sei eine Entscheidung für die Gemeinde Nottuln, die mit einer fünf- bis zehnjährigen Bindung einhergehe. Insofern solle der Entscheidungsprozess mit einer großen und offenen Bürgerbeteiligung begleitet werden. Diese Vorgehensweise stellt für den Bürgermeister ein sehr wichtiges Anliegen dar.

Ratsherr Dr. Geuking unterstützt den Prüfauftrag, da er Möglichkeiten sieht, dass die Gemeinde profitieren kann. Ratsherr Van de Vyle erinnert an die Hauptschule, die in den Jahren 2015/2016 als zentrale Unterbringungseinrichtung zur Verfügung stand. Die Gemeinde Nottuln habe damals bereits davon profitiert. Insofern werde die UBG die Vorgehensweise mit enger Bürgerbeteiligung begrüßen. Ratsherr Gesmann fragt nach dem Zeitpunkt für die Anrechnung der Zuweisungen von Geflüchteten, da noch gebaut werden müsse. Dies sei Verhandlungssache, so der Bürgermeister. Ratsherr Dammann hebt hervor, dass sich die Gemeinde dieser Aufgabe stellen müsse. Es sei ein lohnender Versuch, um vor die Lage zu kommen. In diesem Zusammenhang verweist der Bürgermeister auf den interkommunalen Wettbewerb. Ratsherr Danziger unterstreicht das vorausschauende Handeln und stimmt dem Versuch zu, der für die Gemeinde verträglich sein müsse, da ca. 300 Personen kommen könnten. Ratsherr Rutenbeck schließt sich dem Prüfauftrag an. Es müsse geschaut werden, welches Grundstück geeignet sei. Vor dem Hintergrund des interkommunalen Wettbewerbs mahnt er: „Wenn wir es nicht tun, dann tun es andere.“


Beschluss:

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster die Möglichkeit der Ansiedlung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete zu prüfen und zu konkretisieren.

2.      Vor einer Beschlussfassung im Rat mit dem Ziel der Ansiedlung einer ZUE wird eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt.