Beschluss: einstimmig angenommen

Eine Aussprache erfolgt nicht.


Beschluss:

Da die Gemeinde Nottuln keinen kulturellen Verein dauerhaft als Projekt fördert, wird die Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen: Finanzielle Unterstützung der Vereinsarbeit (Blues in Nottuln e.V.) abgelehnt.