Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 6, Enthaltungen: 4

Ratsherr Danziger bekräftigt, dass er dem Beschluss zur Einbringung des Grundstücks in die Genossenschaft Lerchenhorst nicht zustimmen könne, da weder ein Bebauungsplan noch ein konkretes Projekt vorlägen. Ebenso fehle die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Bürgerbitte hinsichtlich des Erhalts der Spielplatzfläche müsse gewürdigt werden. Die Einbringung des Grundstücks solle zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn die Verhältnisse klarer seien. Der Beschluss sei rechtlich nicht haltbar.

Ratsfrau Dr. Quadt-Hallmann unterstreicht neben der Grundstückseinbringung die parallele Entwicklung zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, da dieser für Nottuln dringend benötigt werde. Der Spielplatz bleibe zunächst erhalten und könne zu einem späteren Zeitpunkt verlegt werden. Weiterhin verweist sie auf eine geringere Nutzung des Kinderspielplatzes im Vergleich zu früheren Zeiten. Dies führt sie zum Beispiel auf das Angebot von Ganztagsschulen zurück. Die CDU werde der Einbringung des Grundstücks zustimmen, so Ratsfrau Dr. Quadt-Hallmann.

Ratsfrau Kleinschmidt erklärt, dass unsere Kinder das höchste Gut darstellen. Die Absicht der Genossenschaft Lerchenhorst sei zwar gut, aber nicht an diesem Platz. Die Gemeinde könne auch mit der Gewerbesteuer Geld verdienen.

Ratsherr Danziger bewertet die Argumentation der CDU als dürftig. Es bestehe keine Notwendigkeit, einen intakten Spielplatz aufzugeben. Die Bautätigkeit der Gemeinde könne nicht an einem Grundstück festgemacht werden. Viele Dinge seien noch nicht geklärt, auch nicht die Frage, wer in den bezahlbaren Wohnraum einziehen sollte, zumal die Mieter nicht als Genossen der Lerchenhorst e.G. vorgesehen seien.

Die Planung müsse auf den Weg gebracht werden, so Ratsherr Dammann. Der Vorratsbeschluss für die Fläche stehe für den bezahlbaren Wohnraum, der so schnell wie möglich zu schaffen sei. Die Standortsuche für ein Grundstück könne nicht erst dann erfolgen, wenn ein Projekt stehe. In diesem Fall gebe es kein Vorankommen.

Der Bürgermeister verbindet mit der Grundstückseinbringung als Vorratsbeschluss die Sicherheit, um kurzfristig handeln zu können.

Ratsherr Walter hebt hervor, den Beschluss am heutigen Tag auf den Weg bringen zu wollen. Die Grundstückseinbringung diene der Handlungsfähigkeit. Die Öffentlichkeit sei zu beteiligen. Der Spielplatz werde nicht vernichtet, sondern verlegt.

Ratsfrau Kleinschmidt gibt zu bedenken, dass eine Vorratshaltung nicht zulasten von Spielplatzflächen gehen könne.

Ratsherr Gausebeck beantragt die Vertagung des Beschlusses. Dieser wird mehrheitlich abgelehnt (Ja 9  Nein 18  Enthaltung 1). Ratsherr Danziger beantragt gem. der Geschäftsordnung des Rates eine namentliche Abstimmung.


 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

Vorsitzender

 

 

 

Thönnes, Dietmar, Dr.

x

 

 

Ratsmitglieder

 

 

 

Dammann, Richard Bündnis 90/Die Grünen

x

 

 

Danziger, Wolfgang SPD

 

x

 

Diekmann, Susanne, Dr. Bündnis 90/Die Grünen

 

 

x

Gausebeck, Manfred SPD

 

x

 

Gerlach, Stephan Bündnis 90/Die Grünen

x

 

 

Gesmann, Martin CDU

x

 

 

Geuking, Martin, Dr. FDP

x

 

 

Gosekuhl, Norbert CDU

x

 

 

Große Wiesmann, Margarete CDU

x

 

 

Höcker, Thomas UBG

 

x

 

Hülsken, Thomas CDU

x

 

 

Johann, Sandra Bündnis 90/Die Grünen

 

 

x

Kleinschmidt, Brigitte UBG

 

x

 

Leufke, Paul CDU

x

 

 

Mannwald, Dirk CDU

x

 

 

Mentrup, Heinz CDU

x

 

 

Quadt-Hallmann, Andrea, Dr. CDU

x

 

 

Rutenbeck, Arnd CDU

x

 

 

Schiewerling, Matthias, Dr. CDU

 

 

x

Schliermann, Matthias, Dr. Bündnis 90/Die Grünen

 

 

x

Siehoff, Heinz SPD

 

x

 

Steimann, Morten CDU

x

 

 

Strätker, Susanne CDU

x

 

 

Theopold, Regina CDU

x

 

 

Upmann, Marco CDU

x

 

 

Van de Vyle, Jan UBG

 

x

 

Walter, Helmut FDP

x

 

 

Anzahl Stimmen

18

6

4

 


Beschluss:

Das im Eigentum der Gemeinde Nottuln befindliche Grundstück Gemarkung Nottuln, Flur 62, Flurstück 437 mit einer Größe von 1.801 qm wird in die Genossenschaft Lerchenhorst als Sacheinlage auf Basis eines Wertes i.H.v. 250,- €/qm gegen eine angemessene Verzinsung eingebracht.