Eine Aussprache erfolgt nicht.
Beschluss:
Zu 1) Die Entwicklung 2023
wird zur Kenntnis genommen.
Zu
2) Die Kalkulation der
Abfallbeseitigungsgebühren für 2024 wird zur Kenntnis genommen
Zu
3) Die Abfallgebührensatzung wird –
wie in Anlage 4 - geändert