Beschluss: einstimmig angenommen

Eine Aussprache erfolgt nicht.

 


Beschluss:

Zu 1)        Die Entwicklung 2023 wird zur Kenntnis genommen.

Zu 2)        Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2024 wird zur Kenntnis genommen

Zu 3)        Die Abfallgebührensatzung wird – wie in Anlage 4 - geändert