Ratsherr Van de Vyle fragt, ob die Zahlung der KAG-Beiträge durch die Bürger auch weiterhin über den Fördertopf des Landes abgedeckt sei. Herr Kohaus sieht für eine gegenteilige Entwicklung keine Anzeichen. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 1997 in Kraft. Somit können Straßenausbaubeiträge auch für bereits beschlossene Maßnahmen über das Förderprogramm des Landes abgerechnet werden, so Herr Kohaus. Dies betreffe zum Beispiel die Industriestraße in Appelhülsen.


Beschluss:

Der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Nottuln vom 22.09.2023 wird beschlossen.