Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss:
1.
Der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme und Betreuung des Archivgutes
der Städte und Gemeinden Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen,
Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden durch den Kreis Coesfeld und
die Bildung eines interkommunalen Kreiszentralarchivs wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, gemeinsam mit den anderen Vereinbarungspartnern die
Genehmigung der Vereinbarung bei der Bezirksregierung einzuholen.
3.
Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die beteiligten
Vereinbarungsparteien den vorgenannten Beschluss fassen.
4.
Unwesentliche bzw. redaktionelle
Änderungen/Anpassungen der Vereinbarung, die sich im Beschluss- oder
Genehmigungsverfahren ergeben, bedürfen keiner erneuten Beratung und
Beschlussfassung.
5.
Kreisangehörige
Städte und Gemeinden, die erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Bedarf nach
einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung erklären, können jederzeit auf einfachen
Antrag sowie unter Einhaltung der formalen Erfordernisse (Beschlussfassung durch
den Rat) dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beitreten.