Beschluss: einstimmig angenommen

Eine Beratung erfolgt nicht.


Beschluss:

Für die Gemeinde Nottuln liegen die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2023 nach § 50 KomHVO i. V. m. § 116a (1) GO NRW vor. Es wird beschlossen, von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2023 Gebrauch zu machen.