Der Bürgermeister berichtet, dass er mit einer ortsansässigen Firma über das Thema „Wasserstoff“ gesprochen habe. Damit könne künftig, auch für weitere Gewerbetreibende viel erreicht werden. Die Energiewende könne auch durch die Nutzung von Biomethan in Wohngebäuden vorangetrieben werden.
Beschluss:
Das
Verfahren zur 93. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nottuln wird
mit dem Ziel eingeleitet, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den
Betrieb einer Biomethananlage zu schaffen. Dazu ist vorgesehen, im in Anlage 1
gekennzeichneten Bereich im Flächennutzungsplan der Gemeinde ein Sondergebiet
„Biomethananlage“ darzustellen.