Ratsfrau Kleinschmidt verweist auf das Informationsschreiben zur Herrichtung des Baumberger Hofs für eine Geflüchtetenunterkunft. Die Menschen seien in der Immobilie, die auch angemietet werden könne, gut aufgehoben. Ratsherr Dammann weist auf den ungeeigneten Standort hin. Ratsherr Gausebeck greift die Frage auf, inwieweit der Kauf anderer Immobilien zur Unterbringung möglich sei. Die pauschale Aussage, die Prüfung zur Sanierung von Bestandsgebäuden nicht weiter zu verfolgen, könne er nicht unterstützen (Beschlussvorschlag aus der Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen vom 14.11.2023). Falls der Beschluss, der sich auf alle Gebäude beziehe uneindeutig sei, müsse dieser umformuliert werden, so Ratsherr Dammann. Das Thema „Baumberger Hof“ sollte beendet werden. Dies sei der Zeit geschuldet, da die Gemeinde schnell vorankommen müsse. Der Bürgermeister informiert, dass in der Unterkunft in Seppenrade aktuell vierzig nach Nottuln zugewiesene Personen untergebracht seien, weitere vierzig Personen in der Turnhalle Niederstockumer Weg. Die neue Unterkunft in Appelhülsen biete nur Platz für fünfzig Personen. Falls alternative Standorte nicht möglich seien, müsse die Hummelbach-Halle zu einer weiteren Unterkunft umfunktioniert werden. Der Baumberger Hof habe eine schlechte Lage, da die Personen auch integriert werden müssen. Zudem sei die Sanierung ein finanzielles Risiko.

 


Beschluss:

  1. Die Prüfung zur Sanierung von Bestandsgebäuden aus der nicht-öffentlichen Beratung wird nicht weiterverfolgt.
  2. Die Verwaltung wird vom Rat beauftragt am vorgeschlagenen Standort mit der Priorität 1 den Bau von einem Übergangswohnheim für Geflüchtete zu realisieren.
  3. Parallel werden die Standorte Grauten Ihl und Gemeindewiese weiter verfolgt und die Planung realisiert.
  4. Die Gemeinde prüft, ob die GIG für die Bebauungen als Bauherr in Betracht kommt.