Sitzung: 28.11.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 208/2023
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Für die Gemeinde Nottuln liegen die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2023 nach § 50 KomHVO i. V. m. § 116a (1) GO NRW vor. Es wird beschlossen, von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2023 Gebrauch zu machen.