Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Breuksch berichtet, dass seitens des Gesetzgebers kurzfristig eine Änderung des § 246 d BauGB in Aussicht gestellt sei. Hiernach sei eine weitere Privilegierung von Biogasanlagen im Außenbereich vorgesehen. Insofern könne es sein, dass das Vorhaben zukünftig über eine Privilegierung zulässig sei. Mit dem heutigen Beschluss würde allerdings zum jetzigen Zeitpunkt bereits Planungssicherheit erreicht werden können.

 


Beschlussvorschlag:

Das Verfahren zur 93. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nottuln wird mit dem Ziel eingeleitet, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Biomethananlage zu schaffen. Dazu ist vorgesehen, im in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich im Flächennutzungsplan der Gemeinde ein Sondergebiet „Biomethananlage“ darzustellen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: