Sitzung: 14.11.2023 Ausschuss Planen und Bauen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 193/2023
Frau Breuksch berichtet, dass seitens des Gesetzgebers kurzfristig eine Änderung des § 246 d BauGB in Aussicht gestellt sei. Hiernach sei eine weitere Privilegierung von Biogasanlagen im Außenbereich vorgesehen. Insofern könne es sein, dass das Vorhaben zukünftig über eine Privilegierung zulässig sei. Mit dem heutigen Beschluss würde allerdings zum jetzigen Zeitpunkt bereits Planungssicherheit erreicht werden können.
Beschlussvorschlag:
Das
Verfahren zur 93. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nottuln wird
mit dem Ziel eingeleitet, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den
Betrieb einer Biomethananlage zu schaffen. Dazu ist vorgesehen, im in Anlage 1
gekennzeichneten Bereich im Flächennutzungsplan der Gemeinde ein Sondergebiet
„Biomethananlage“ darzustellen.