Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Frau Quadt-Hallmann erläutert den Antrag der CDU-Fraktion und den Wunsch des Rupert-Neudeck-Gymnasiums zur Installation einer Kameraüberwachung.

Frau Glanemann berichtet über Vandalismus in der Vergangenheit und erklärt, dass man weiterhin die Schulhofnutzung für Jugendliche und andere Personen, sei es als Wegabkürzung oder Treffpunkt, ermöglichen möchte. Die gewünschte zeitlich beschränkte Kameraüberwachung soll allein zur Ermittlung von Missetäter an vier nichteinsehbaren neuralgischen Punkten (Bereich Mammutbaum zwischen Pavillon 6/7 und Pavillon 8/9, überdachte Fahrradständer, tiefergelegter Schulhof/Fußballplatz zwischen Verwaltung und Naturwissenschaften, Mülltonnenplatz an der Sporthalle) dienen. Der betreffende Personenkreis sei mit aufsuchender Jugendarbeit bzw. Sozialarbeit leider nicht erreichbar. Keinesfalls sei mit der Videoüberwachung beabsichtigt den Vandalismus auf andere Orte zu verlagern.

Herr Nitz vom Kommissariat Vorbeugung des Kreises Coesfeld stellt sich dem Ausschuss für Bildung und Soziales vor und informiert über Erfahrungen im Südkreis und allgemeine Erfordernisse einer Kameraüberwachung. Eine Installation sei nur erlaubt, wenn die Verhältnismäßigkeit, die an ganz enge Voraussetzungen geknüpft sei, gewahrt bleibe. Der Einsatz müsse in jedem Einzelfall geprüft werden und sei nur vorübergehend an Brennpunkten erlaubt. Nicht auszuschließen sei ein Verdrängungseffekt oder eine Vermummung des Personenkreises, so dass eine Indentifizierung schwerlich möglich sei. Das Rupert-Neudeck-Gymnasium stellt, unter Berücksichtigung der vorliegenden Anzeigen und Dokumentationen, keinen solchen Brennpunkt dar. Es wird von seiner Seite empfohlen Alternativen in Betracht zu ziehen und zukünftig alle Vorkommnisse zur Anzeige zu bringen. Zur Begründung einer Maßnahme seien Dokumentationen wichtig, auch zum Beispiel für den Einsatz von verstärkter Polizeipräsenz vor Ort.

Eltern- und Schülervertreter aus dem Publikum erhalten anschließend Gelegenheit zu einem Statement.

Die Elternvertreterin teilt mit, dass die Elternschaft eine Installation von Kameras durchaus befürworte, wobei eine 24/7 Überwachung nicht gewünscht sei.

Schülerinnen berichten, dass sie über die Graffitizerstörung sehr betroffen gewesen seien, die Sorge im Rahmen der Kamerainstallation überwacht zu werden sehen sie nicht. Die Option das Dach vom Fahrradständer abzubauen, um den Aufenthalt unattraktiv zu machen, wird hingegen kritisch gesehen. Die Fahrräder der Schülerschaft wären bei dieser Maßnahme den Witterungsverhältnissen ausgesetzt.

Im weiteren Verlauf berichten die einzelnen Schulleitungen der Grundschulen der Gemeinde Nottuln über unterschiedliche Wahrnehmungen und Erfahrungen an ihren Schulstandorten sowie dem Vorliegen eines konträren Meinungsbildes innerhalb des Kollegiums und der Elternschaft.

Im Rahmen der folgenden sehr regen Aussprache werden Fragen der Ausschussmitglieder von Herrn Nitz beantwortet.

Im Verlauf dieser Aussprache weist Frau Block noch einmal auf die Aussage von Herrn Nitz hin, dass eine Installation von Kameras ohne positive Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten und der Kreispolizeibehörde im Einzelfall nicht rechtskonform sei. Eine Grundsatzentscheidung zum jetzigen Zeitpunkt würde somit eine falsche Erwartungshaltung schüren. Erst nach Vorlage des Gutachtens sollten die nächsten Schritte im Einvernehmen mit der Schule und der Polizei angegangen werden.

 


Beschluss:

  1. Dem Protokoll wird das vorliegende Gutachten der Kreispolizeibehörde beigefügt.
  2. Die Verwaltung beantragt die Prüfung der Zulässigkeit einer zeitlich befristeten Kameraüberwachung beim Landesdatenschutzbeauftragten an den von Frau Glanemann genannten vier Orten.
  3. Vor einer endgültigen Beschlussfassung soll u.a. mit Fachleuten der polizeilichen Prävention, der Schulleitung und der Verwaltung geprüft werden, welche Stufen des Gutachtens der Kreispolizeibehörde umsetzbar sind.

Abstimmungsergebnis: