Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

7.3

 

Widmung von Straßen

hier: Am Hagenbach

Vorlage 110/2006

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 15 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Die im Sachverhalt genannte Straße wird gemäß § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NW gewidmet und gemäß § 3 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NW als öffentliche Straße eingestuft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen