Sitzung: 23.05.2006 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
7.3 |
Widmung von Straßen hier: Am Hagenbach Vorlage 110/2006 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 15
beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die im Sachverhalt genannte Straße
wird gemäß § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NW gewidmet und gemäß § 3 Abs. 1
Straßen- und Wegegesetz NW als öffentliche Straße eingestuft.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |