Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Herr Steimann sagt, dass in der Vorlage ein Hinweis auf das bestehende Spielplatzkonzept fehlen würde. Zudem befinde sich der Spielplatz in gutem Zustand. Nicht nachzuvollziehen sei, dass die bestehende Priorisierung der Spielplatzsanierungen nun verändert werden soll bzw. warum ein Spielplatz, der sich in gutem Zustand befinde, anderen sanierungsbedürftigeren Spielplatzanlagen vorgezogen werden sollte.

Herr Gausebeck entgegnet, dass sich in dem Einzugsgebiet des Spielplatzes aktuell ein Generationenwechsel vollziehen würde und wieder viele junge Familien mit kleinen Kindern in dem Quartier wohnen würden. Mit dem genannten Konzept sind aktuell Fördermöglichkeiten nutzbar. Die Nachbar:innen sind engagiert und möchten die Pflege übernehmen. Eine Aufwertung der Spielplatzanlage wird zu einer höheren Nutzung führen.

Herr Krüger informiert, dass das Spielplatzkonzept aus dem Jahr 2013 stamme. Allerdings überhole sich das Sanierungskonzept fortlaufend mit immer wieder neu auftretendem Bedarf an Sanierungsmaßnahmen. Die Spielplatzprüfungen erfordern fortlaufend immer aktuell notwendige Maßnahmen aus der Verkehrssicherungspflicht heraus. Der genannte Beschlussvorschlag ist gut, da mit der in Aussicht gestellten Förderung eine Entlastung des allgemeinen Budgets zur Sanierung der Spielplatzanlagen zu erreichen wäre. In den vergangenen Jahren mussten immer wieder Spielgeräte aus der Nutzung genommen werden und es waren immer wieder Sofortmaßnahmen erforderlich. Mit den Fördermitteln würde es mittelfristig zu einer Entspannung des zur Verfügung stehenden Budgets kommen.

Herr Gausebeck erläutert, dass die Gemeinde zunächst Bruttoaufwendungen in Höhe von 10.000,00 € zu leisten haben, sodass sie nach erfolgter Förderung in Höhe von 80 % nur noch einen Eigenanteil von 2.000,00 € tatsächlich aufzuwenden habe. Die Förderrichtlinien sehen vor, dass für das laufende Jahr ein Förderantrag bis zum 30.09. des Jahres gestellt werden kann. Dementsprechend sei ein Antrag für 2024 zu stellen. Frau Breuksch sichert zu, dass bis zur Ratssitzung von der Verwaltung eine konkrete Finanzierung nachgereicht wird.

Herr Krüger sagt, dass die Haushaltsberatungen für 2024 noch ausstehen würden. Das aktuell geplante Budget wäre mit 50.000,00 € bemessen. Für eine Umsetzung der geplanten Maßnahme wäre folgerichtig das Budget auf 60.000,00 € zu erhöhen.

Frau Dr. Diekmann bemerkt, dass das Konzept durchaus den Charakter einer Blaupause für andere Kinderspielplatzanlagen habe. Herr Krüger ergänzt, dass Herr Wermeling zur nächsten Ratssitzung konkrete Kostenermittlungen nachreichen wird.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt geeignete Fördermittel für den Kinderspielplatz Olympiastr. zu ermitteln und diese im nächsten Jahre (2024) einzusetzen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: