Sitzung: 26.09.2023 Ausschuss Umwelt und Mobilität
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 154/2023
Herr Krüger erläutert, dass es für den vorliegenden Vorschlag Voraussetzung sei, dass ein detaillierter Vorher-/Nachhervergleich vorgenommen wird. Die Erfassung der Verkehre ist sehr komplex, arbeitsintensiv und teuer. Wenn heute beschlossen würde, dass dem Antrag entsprochen werden sollte, dann wird es aufgrund des erforderlichen Mitteleinsatzes keine Umsetzung geben können.
Herr Walter fragt, ob eine Beobachtung und Bewertung der Verkehre fortgesetzt werden sollte. Herr Krüger antwortet, dass bei einer Bebauung von Nottuln Süd die Voraussetzungen erneut zu prüfen und zu bewerten sein werden.
Frau Kleinschmidt berichtet, dass die Anwohner ihr mitgeteilt hätten, dass das Verkehrsaufkommen sehr gestiegen sei. Herr Dr. Thönnes antwortet, dass die aktuelle Zählung aus 2022 stammt. Insofern wäre von einer weiteren Steigerung des Verkehrsaufkommens nicht auszugehen. Er würde keine Veranlassung sehen erneut ein Verkehrsgutachten zu beauftragen.
Frau Dr. Diekmann stellt fest, dass eine neue Prüfung und Bewertung vorzunehmen sei, sobald das neue Baugebiet erschlossen und bebaut sein wird.
Herr Gausebeck ergänzt, dass aktuell nur ein Bebauungsplan entwickelt ist. Ob und wann es zu einer Bebauung kommen wird, ist derzeit noch nicht konkret abzusehen. Ein neu erstelltes Gutachten würde erneut nur den aktuellen Stand abbilden können. Dieses würde aller Voraussicht nach dem vorliegenden Gutachten entsprechen. Er schlägt vor die Entwicklung mit dem neuen Baugebiet abzuwarten.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Antrag wird zur Kenntnis genommen.
2.
Auf
Grundlage des im Rahmen der Baugebietsentwicklung „Südlich Lerchenhain“ erstellten
verkehrlichen Gutachtens von SHP, welches von den vier Maßnahmenvorschlägen zur
Verbesserung der straßenräumlichen Situation im Umfeld der Bodelschwinghstraße,
Steinstraße, Lerchenhain sowie Dülmener Straße Maßnahme IV als guten Kompromiss
vorschlägt, wird von einer Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung sowie der
Durchführung von Verkehrsversuchen aus Kapazitäts- als auch Kostengründen abgesehen.