Sitzung: 27.09.2023 Ausschuss Planen und Bauen
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 160/2023
Herr Bergmann fragt, dass nicht zu verstehen sei nach den Erfahrungen mit Nottuln Nord, warum der damals getroffene Ratsbeschluss nun wieder geändert werden sollte. Ein Privatmann würde nicht so handeln, dass er ein Grundstück einem Dritten zur Bebauung überlässt, um es anschließend von diesem Dritten zu mieten. Zudem wäre vor einer Vergabe zu klären, ob für das Vorhaben ein Träger gefunden werden könne. Aktuell sei es so, dass die Träger ihre bereits bestehenden Kindergarteneinrichtungen nicht mit ausreichendem Personal besetzen können. Herr Dr. Thönnes antwortet, dass die Verwaltung mit mehreren Trägern in Gesprächen sei. Aktuell entstünden sehr hohe Kosten für die Errichtung von Kindertagesstätten. Aus dem Grunde sollte nach Investoren gesucht werden, insbesondere auch nach Investoren aus Nottuln. Zudem würde man darüber nachdenken für das Vorhaben einen Erbpachtvertrag mit dem Investor zu schließen.
Herr Böker sagt, dass es in dem Beschlussvorschlag darum gehen würde eine Öffnung zu erreichen, damit alle denkbaren Varianten umgesetzt werden könnten.
Herr Zbick erklärt, dass der Ratsbeschluss in 2020 aus gutem Grund gefasst wurde. Er fragt, ob die Gemeinde seither schlechte Erfahrungen mit dem Eigenbau von Kindergärten gesammelt habe. Frau Breuksch antwortet, ja, da die Kosten enorm gestiegen seien.
Herr Zbick sagt, dass der
Grund für den Ratsbeschluss in 2020 darin bestanden habe, dass der Investor
Flächen der Gemeinde mit einer Kita bebaut habe und zusätzlich zu seinen Bedingungen
Wohnbebauung auf den Flächen errichtet habe. Folglich bestehe für die Gemeinde
auf den seinerzeit bereitgestellten Flächen kein Erweiterungspotenzial für den
Kindergarten. Wäre dies dem Investor nicht zugestanden worden, so stände heute
eine Erweiterungsfläche zur Verfügung. Wäre seinerzeit nicht so vorgegangen
worden, bräuchten wir heute Abend nicht über diesen Tagesordnungspunkt beraten.
Die Gemeinde habe sich mit dem Vorgehen den eigenen Handlungsspielraum selbst
eingeschränkt bzw. genommen. Nun soll einem gleichen Vorgehen erneut zugestimmt
werden.
Auch bei diesem Beratungspunkt würde die Politik erneut von einer
unausweichlichen Notwendigkeit getrieben, um einem Beschlussvorschlag
zuzustimmen. Erneut würde es heißen, dass die Gemeinde weder ausreichendes Personal
zur Umsetzung habe, noch über ausreichende finanzielle Mittel verfügen würde.
Diese Argumentation würde fortlaufend wiederholt. Die Politik hat keine
Kenntnis darüber, welche Kapazitäten die Verwaltung zur Verfügung stehen habe.
Die fortlaufende Initiierung von Projekten würde immer wieder Personal der
Verwaltung binden. Dieses Vorgehen sei kontraproduktiv.
Die Politik habe ein Störgefühl, dass für jede Maßnahme immer eine Abhängigkeit
bestehen würde, dass zur Umsetzung der Maßnahmen immer andere öffentliche
Mittel zu generieren seien. Sollen Kenntnisse darüber vorliegen, dass konkrete
Projekte in der Zukunft nicht realisierbar sein werden, dann dürften diese
nicht weiter fortgesetzt werden. In diesem Fall sollten für diese Projekte
nicht interne Kapazitäten unnötig gebunden werden. Zudem sei darauf zu achten,
dass nicht weitere Planungskosten verschwendet würden. Der Wunsch bestehe, wenn
Projekte geplant seien, die keine Aussicht auf Erfolg haben, dass diese nicht
fortgesetzt werden.
Herr Dr. Thönnes antwortet, dass die zeitliche Dauer der Erbpacht mit den
Investoren gestaltbar sei. Vorgesehen sei, dass die Erbpacht nicht mit den
üblichen 99 Jahren vereinbart werden sollte. Die Gemeinde sei in der Situation,
dass viele Jahre aufzuholen seien. Immer würde es heißen, schau nach Senden wie
gut es dort laufen würde. Ja – in Senden würde es laufen. Die Gemeinde Senden
habe vor 15 Jahren viele Flächen gekauft und in zukünftige Entwicklungen
investiert. Dieser Vorsprung würde der Gemeinde Nottuln fehlen. Mit dem
Beschlussvorschlag soll eine Öffnung geschaffen werden, damit in den
notwendigen Themen vorangekommen werden könne.
Herr Bergmann sagt, dass viele der geplanten Bauprojekte weggefallen seien. Im konkreten Einzelfall könne sich immer jeweils anders entschieden werden. Herr Walter schließt sich an, dass mit dem geplanten Beschluss es weiterhin offen sei, um im konkreten Fall zu entscheiden. Insofern würde nur eine weitere Option geschaffen.
Herr Bogus sagt, sofern die Gemeinde Funktionalausschreibungen durchführen würde, dass in dem Falle der Investor sein bestes Konzept anbieten könne. Dies könne auch eine Massivbauweise sein.
Frau Breuksch berichtet, dass die OGS-Kita durch die Gemeinde errichtet worden sei. Die Umsetzung habe sehr gut funktioniert. Die Mitarbeiter haben bestätigt, dass eine weitere Maßnahme erneut problemlos umsetzbar sei. Allerdings belaste ein weitere in Eigenregie errichtete Kita den gemeindlichen Haushalt aufgrund der erforderlichen Investitionsaufwendungen.
Herr Bogus empfiehlt, dass ein Fachplaner mit einer Funktionsausschreibung beauftragt werden sollte. Die Aufwendungen für das beauftragte Büro würden aufgrund des Mehrgewinns bei der Umsetzung mehr als ausgeglichen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Errichtung von
Kindertagesstätten kann auch durch externe Investor:innen erfolgen.