Beschluss: abgelehnt bei Stimmengleichheit

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Frau Dr. Quadt-Hallmann sagt, dass die Bedenken der Verwaltung nachvollziehbar seien. Sollte sich aufgrund der Installation einer Kameraüberwachung der Schwerpunkt möglicher Vorfälle verlagern, so sei die Maßnahme als erfolgreich zu bewerten. Zudem seien auch Bagatellfälle von Vandalismus zu verfolgen, um einen Erziehungseffekt zu erreichen, da sich dies rumsprechen würde.

Herr Zbick gibt zu bedenken, dass Freiheitsrechte mit der Maßnahme aufgegeben würden. Insbesondere dann, wenn am Rupert-Neudeck-Gymnasium (RNG) sich eine Kameraüberwachung als wirksam erweisen sollte. In dem Fall wäre davon auszugehen, dass dieses Instrument auch an anderer Stelle bzw. dem sich verlagernden Schwerpunkt errichtet werden könnte. Zielführender sei es das Instrument der aufsuchenden Sozialarbeit zu stärken, da dies wirksamer und nachhaltiger sei als eine Kameraüberwachung und Strafverfolgung. Er könne als Ergebnis aus dem Runden Tisch berichten, dass alles in Ordnung sei und entsprechend kein Handlungsbedarf bestehen würde.

Herr Böker stellt heraus, dass es sich bei dem Beschlussvorschlag um eine Grundsatzentscheidung handeln würde, da selbstverständlich Freiheitsrechte eingeschränkt würden. Allerdings gibt er zu bedenken, dass Freiheitsrechte von denjenigen Personen eingeschränkt würden, die sich strafrechtlich auffällig verhalten und Schäden am Eigentum der Allgemeinheit verursachen würden. In jedem Zug und in jedem Bus sind Kameras installiert. Dort ist eine uneingeschränkte Kameraüberwachung gesellschaftlich bereits vollständig akzeptiert.

Herr Walter räumt ein, dass der Schulhof des RNG seinerzeit ganz bewusst offen gestaltet worden sei und dieser als sozialer Treffpunkt sehr wertvoll sei. Dies sollte zukünftig uneingeschränkt weiterhin so möglich sein. Die Kosten für die Installation und den Betrieb der Kameraüberwachungen sind nicht verhältnismäßig zu den bislang vorliegenden Beschädigungen durch Vandalismus. Auch wenn das Verhalten derjenigen unakzeptabel sei, die die Schäden verursachen würden. Vorrangiges Mittel zur Eindämmung von Vandalismus sollte eine gut geführte Kommunikation mit allen Beteiligten sein.

Herr Bergmann ergänzt, dass Kinder, die zuhause Probleme haben würden, in anderen Bereichen für sich Auswege suchen würden. Dies sei ein völlig normales Verhalten. Richtig ist auch, dass dies nicht Vandalismus und Gewalt rechtfertigen würde. Aus dem Grunde sei es umso wichtiger, dass auf das Instrument der aufsuchenden Sozialarbeit gesetzt würde und diese gestärkt werden sollte. Ein positives Agieren ist einer Überwachung und Bestrafung vorzuziehen.

Herr Rulle stellt klar, dass eine Kameraüberwachung der Überführung von Straftäter:innen dienen würde und als solches ein probates legitimes Mittel sein.

Herr Bogus sagt, dass vorrangig von den eingeplanten Mitteln für eine Kamerainstallation eine sozialpädagogische Stelle zu fördern sei, um mit den jungen Menschen in Kontakt kommen zu können. Auf diesem Wege ließe sich mehr erreichen, als mit einer Überwachung und entsprechenden Strafverfahren. Die bislang bezifferte Schadensumme stehe in keinem Verhältnis zu den Kosten für die geplanten Installation der Überwachungsanlage. Diesen Argumenten schließt sich Herr Holtrup nachdrücklich an.

Frau Dr. Quadt-Hallmann sagt, dass seitens der Schulleitung des RNG sehr deutlich eine Kameraüberwachung gefordert worden sei. Die bislang erfolgten Vorfälle wie die Entleerung eines Feuerlöschers, die Zerstörung von Fensterscheiben, der unberechtigte Zutritt durch gewaltsames Öffnen der Zugänge, dies alles seinen keine Bagatellvorfälle. Die Ergebnisse einer Kameraüberwachung könnte auch sein, dass nicht automatisch eine Strafverfolgung erfolgen müsse, sondern seitens der Sozialarbeiter:innen gezielt mit den Jugendlichen der Kontakt gesucht werden könnte. Allerdings zeichnet sich hier eine neue Problematik ab, da aktuell der Personalbestand sich auf eine Sozialabeiter:in reduziert habe, da alle anderen Personen gekündigt haben. Die Aufgaben der Sozialarbeit ließen sich mit dem derzeitigen Personalbestand nicht leisten.

Herr Bergmann fragt, ob seitens der Gemeinde in Nottuln weitere geeignete Orte zur Verfügung stehen, an den die Jugendlichen mit entsprechendem Angebot und Aufenthaltsqualität sich aufhalten können. Solange diese Angebote nicht vorhanden sind, wäre eine Vertreibung kein geeignetes Mittel. 

 


Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Kosten einer Kameraüberwachung für das Schulhofgelände des Rupert-Neudeck-Gymnasiums zu ermitteln und diese mit den Folgekosten der Vandalismusaktionen zu vergleichen. Zudem sind die rechtlichen Vorgaben der Kameraüberwachung zu prüfen.

2.    Im nachfolgenden Ausschuss für Planen und Bauen soll über die Durchführung der Maßnahme entschieden werden.

3.    Die passenden Orte für die Positionierung der Kameras sollen mit der Schulleitung und den Hausmeistern des RNG abgesprochen werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: