Herr Böker begrüßt die geplante Entwicklung. Für Schapdetten ist dies der richtige Schritt zur Entwicklung zukunftsweisender Konzepte.

Herr Bergmann gibt zu bedenken, dass eine geplante Überbauung von 60 % der Fläche deutlich zu viel sei. Ebenso ist eine geplante Bebauung mit drei Vollgeschossen für einen so kleinen Ort wie Schapdetten zu groß und zu viel. Die geplante Bebauung spiegelt nicht den dörflichen Charakter von Schapdetten wieder. Frau Breuksch entgegnet, dass eine Investorenvergabe geplant sei. Folglich können wir auf die Planungen noch einwirken.

Herr Bergmann gibt ebenfalls zu Bedenken, dass die Anwohner:innenn bzw. direkten Nachbar:innen mit der geplanten Bebauung nicht einverstanden sein könnten. Herr Dr. Thönnes antwortet, dass zu Beginn der Roxeler Straße aktuell ein großes Gebäude mit mehr als zweieinhalb Geschossen geplant und genehmigt sei. Zudem sei auf der Straßenseite gegenüber viel Freiraum, sodass die offene Gestaltung des Straßenbildes erhalten bliebe.

Herr Bergmann entgegnet, dass bei einem aktuellen Bauvorhaben in Appelhülsen die Nachbar:innen bereits wegen der notwendigen Stellplätze interveniert hätten. Herr Dr. Thönnes antwortet, dass in Appelhülsen noch andere Faktoren zum Tragen kämen und die Bebauung dort grundsätzlich enger wäre.

Herr Bogus kündigt an, dass er mit der Planung nicht einverstanden sei, da lt. der vorgelegten Planung ein Naturausgleich entfalle solle. Ohne einen Naturhaushalt würden die klimatischen Auswirkungen nicht kompensiert. Frau Breuksch antwortet, dass zu vergleichen ist, wie viel Fläche bei der jetzigen Bebauung bereits versiegelt ist und wie viel dies bei einer neuen Planung sein könnte. Erst dann könne man die Auswirkungen vergleichen. Herr Dr. Thönnes ergänzt, dass mit dem vorhandenen Schulhof bereits viel Fläche versiegelt sei. Geplant sei, dass die alten großen Eichen erhalten bleiben. Um möglichst wenig Fläche zu überbauen zielt die neue Planung darauf ab lieber in die Höhe zu bauen.


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Abwägung der zur 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schapdetten Nord“ abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.

 

2.    Die vorliegende 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schapdetten Nord“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Änderung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: