Sitzung: 23.05.2006 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
7.1 |
Antrag auf vereinfachte Änderung
gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 103 „Südwestlich der Appelhülsener
Straße“ hier: Zulassung eines Geh-, Fahr-
und Leitungsrechtes sowie Erweiterung eines Baufensters gem. beiligendem
Lageplan Vorlage 115/2006 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 13
beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Festsetzung eines Geh-, Fahr-
und Leitungsrechtes zu Gunsten der Gemeinde Nottuln sowie der Erweiterung des
Baufensters wie im anliegenden Planausschnitt des Bebauungsplanes Nr. 103
„Südwestlich der Appelhülsener Straße“ (Anlage
1) dargestellt, wird als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |