Sitzung: 19.09.2023 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1
Vorlage: 146/2023
Herr Danziger gibt zu bedenken, dass es für die genannten 80 T € keinen Deckungsvorschlag gibt. Da die Maßnahme nicht unabdingbar ist, kann sie nur beschlossen werden, wenn nach § 83 GO ein Deckungsvorschlag vorliegt.
Herr Dammann sieht die Notwendigkeit als gegeben und Herr Rulle sieht in der Maßnahme eine erfolgreiche Gegenstrategie, da die Entwicklung von Bau- und Gewerbegebieten über die Steigerung von Steuereinnahmen Mittel für die Gemeinde generiert und fordert die Verwaltung auf, den Weg zu prüfen.
Herr Rutenbeck erwähnt den Schaden für die Bürger und die Finanzen, wenn die Mittel aufgrund von Formalia nicht freigegeben werden.
Der Bürgermeister schließt die Diskussion mit dem Hinweis darauf, dass die Deckung mit den derzeitigen Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer gesichert ist.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Nottuln beschließt gemäß § 7 Abs. III der gemeindlichen
Haushaltssatzung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 80.000 €. Die
Deckung ist durch derzeitige Gewerbesteuermehreinnahmen gegeben.