Herr Kohaus teilt im Namen von Frau Breuksch mit, dass die Stadt Münster aus dem Verband der Stadtregion ausgeschert ist. Dadurch ist es jetzt eine Stellungnahme der Kommunen aus dem Münsterland.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich der Antrag der CDU, Darup als allgemeinen Siedlungsbereich anzuerkennen, zu Lasten der anderen Ortsteile geht. Herr Leufke betont, dass es sich bei dem Antrag um einen lange gehegten Wunsch der Daruper Bürger:innen handelt und dass der Regionalplan mit seiner grundsätzlichen Aussagekraft ein Zeichen für die Daruper Bevölkerung ist. Herr Höcker erinnert daran, dass eine weitere Ausweitung in die Fläche nicht gewünscht ist, sondern, dass man sich in der Vergangenheit im Rat auf eine Nachverdichtung bereits besiedelter Flächen verständigt hat. Der Bürgermeister legt dar, dass die Darstellung im Regionalplan nicht existentiell für die Entwicklung von Darup ist.
Herr Gesmann beantragt, dass die Siedlungspolitik und die Thematik der erneuerbaren Energien als 1a und 1b abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis:
Beschlussvorschlag 1:
a)
Die Verwaltung wird beauftragt folgende
Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gem. § 9 (2) ROG zur Änderung des
Regionalplans Münsterland fristgerecht bis zum 30.09.2023 abzugeben:
„Die Gemeinde Nottuln begrüßt grundsätzlich die geplante Zuweisung der vorgesehenen
Flächenkontingente für eine weitere kommunale Siedlungsentwicklung. Zudem wird
die neue Methodik der zeichnerischen Festlegung von Potenzialbereichen
ausdrücklich befürwortet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die
herangezogene Bedarfsberechnung von IT NRW eine schlechtere Entwicklung im
Kreis Coesfeld aufzeigt.
Die zukünftige Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung der Gemeinde Nottuln darf
nicht aufgrund der Wahl der konservativeren Bedarfsberechnung (hier: IT NRW)
eingeschränkt werden. Es bedarf vielmehr einer kontinuierlichen und
bedarfsgerechten Bewertung der zugeteilten Flächenkontingente, die einer ggf.
positiveren kommunalen Entwicklung nicht entgegenstehen darf.
Durch die Aufnahme des Ziels III 1-3 (2) innerhalb der textlichen Festlegungen
besteht jedoch die Möglichkeit bei einem nachgewiesenen Bedarf zusätzliche
Flächenkontingente zugeteilt zu bekommen. Dies wird seitens der Gemeinde
begrüßt und auf Frage der Handhabung hingewiesen.
Abstimmungsergebnis: Ja
27 Nein 1 Enth. 0
b)
Der politische Wille der Gemeinde Nottuln liegt
gemäß der Aufhebung der Konzentrationszonen in einer allgemeinen Privilegierung
der Windenergie, die nach In-Kraft-Treten der Regionalplanänderung nicht mehr
gegeben ist. Mit Blick auf privilegierte Einzelanlagen ist es wichtig, dass
laufende Projekte genehmigungsfähig bleiben und realisiert werden können, wenn
sie mit dem kommunalen Planungswillen vor Ort vereinbar sind. Weiterhin wird
die Ausweisung weiterer, bislang nicht vorgesehener Bereiche als Windenergiegebiete
gefordert.
Vor diesem Hintergrund bestehen keine Bedenken gegenüber dem vorliegenden
Entwurf zur Änderung des Regionalplanes seitens der Gemeinde Nottuln. Es wird
darüber hinaus lediglich auf redaktionelle Änderungen hingewiesen.“
Abstimmungsergebnis: Ja 24 Nein 3 Enth. 1
Beschlussvorschlag 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme der unterzeichnenden Kommunen mit der Forderung zu unterstützen, die überdurchschnittlich großen Bedarfe der Stadtregion als Boomregion anzuerkennen und diese somit besser mit ASB- und GIB-Potenzialen auszustatten.
Abstimmungsergebnis: Ja 27 Nein 1 Enth. 0
neuer Beschlussvorschlag 3:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Darstellung des Ortsteils Darup als Allgemeine Siedlungsbereiche anzuregen.
Abstimmungsergebnis: Ja 16 Nein 11 Enth. 1