Herr Kohaus erklärt auf Nachfrage, dass der Leistungsumfang und die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes erhalten bleiben sollen.
Beschlussvorschlag:
- Dem Abschluss der in der
Anlage beiliegenden öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den Gemeinden über die
Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von
sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und
Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen, wird zugestimmt.
In allen vorgenannten Fällen hat der Kreis
die Wirtschaftsbetriebe Coesfeld (WBC) mit der Ausführung dieser Leistungen
beauftragt bzw. ist dieses beabsichtigt.
- Dem Abschluss der in der Anlage beiliegenden Durchführungsverträge zwischen dem Kreis Coesfeld, den
Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH(WBC) und der jeweiligen Gemeinde
zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von
sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges
am Wertstoffhof anfallen, wird zugestimmt.
Die ÖRV bedarf der Genehmigung der
Bezirksregierung als kommunale Aufsichtsbehörde.