Beschluss: einstimmig angenommen

Ratsherr Walter unterstreicht mit der Übertragung der Betreibung des Wertstoffhofes auf die Wirtschaftsbetriebe (WBC) die einheitliche Handhabung auf Kreisebene. Ratsherr Van de Vyle weist auf das Festlegen der Unabhängigkeit von Subunternehmen in den Verträgen hin.


Beschlussvorschlag:

  1. Dem Abschluss  der in der Anlage beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den Gemeinden über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen, wird zugestimmt.

 

In allen vorgenannten Fällen hat der Kreis die Wirtschaftsbetriebe Coesfeld (WBC) mit der Ausführung dieser Leistungen beauftragt bzw. ist dieses beabsichtigt.

 

  1. Dem Abschluss der in der Anlage beiliegenden Durchführungsverträge zwischen dem Kreis Coesfeld, den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH(WBC) und der jeweiligen Gemeinde zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen, wird zugestimmt.

 

Die ÖRV bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung als kommunale Aufsichtsbehörde.