Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 8, Enthaltungen: 4

Frau Breuksch erläutert, dass auch dieses Verfahren ergebnisoffen ist und auch eventuell über eine ledigliche Verkleinerung des Spielplatzes nachgedacht werden kann.

Der Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung und übergibt das Wort an die BürgerInnen für die Übergabe einer Unterschriftenliste für den Erhalt des Spielplatzes. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich und eröffnet die Diskussion.

Herr Rutenbeck stellt klar, dass in diesem Fall sich anders darstelle, als der vorherige und verdeutlicht, dass mehr als 150 Familien öffentlicher Spielraum genommen werden würde. Gleichzeitig gehen neue Wohngebiete nur langsam voran, jedoch braucht es dringend neuen Wohnraum. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund von fehlendem Wohnraum für Personal ortsansässiger Unternehmen, da es für Mitarbeitende kurze Wege braucht. Herr Rutenbeck verdeutlicht, dass es eine schwierige Entscheidung sei zwischen diesen beiden Seiten zu entscheiden. Herr Rutenbeck führt an, im Sinne einer Prüfung der Vorlage folgen zu wollen und betont, dass sowohl die Interessen der AnwohnerInnen als auch der Unternehmen zu berücksichtigen sind.

Herr Gausebeck führt aus, dass momentan ein Generationenwechsel im Quartier stattfindet und der Spielplatz an dieser Stelle dringend benötigt wird. Für die zeitweiligen schlechten Zustände der Spielplätze sei die Gemeinde selbst verantwortlich. Herr Gausebeck merkt an, dass Mehrparteienhäuser an dieser Stelle nicht vertretbar sind und befürwortet einen Austausch mit den Nachbarn.

Herr Dammann unterstützt die Aussagen von Herrn Rutenbeck und führt aus, dass die Bedenken der Nachbarn ernst zunehmen sind. Herr Dammann zeigt auf, dass ein Verfahren grundsätzlich ergebnisoffen ist und ein Aufstellungsbeschluss nicht gleichbedeutend mit dem Satzungsbeschluss eines Verfahrens ist. Herr Dammann regt jedoch an, der Vorlage nicht zu folgen und weist darauf hin, dass bei neuen Wohnbaugebieten genossenschaftlicher Wohnungsbau mitbedacht werden sollte.

Herr Walter weist auf die schwierige Entscheidungsfindung hin und hebt hervor, dass sowohl dringend benötigter Wohnraum, als auch Spielplätze für Kinder notwendig sind. Herr Walter schlägt vor, den Beschluss dahingehend zu ändern, nur eine Teilfläche des Spielplatzes zu bebauen und den Rest zu erhalten.

Herr Bogus gibt an, dass Platz für Kinder unbedingt notwendig ist und erkundigt sich nach eventuell anderen Möglichkeiten, genossenschaftlichen Wohnungsbau umzusetzen.

Herr Rutenbeck weist darauf hin, dass vor allem junge Menschen Wohnraum dringend suchen.

Frau Breuksch stellt klar, dass die Flächen regelmäßig analysiert werden und betont, dass Bauland entwickelt wird; dieser jedoch nicht kurzfristig zur Verfügung steht. Frau Breuksch hebt jedoch hervor, dass es bei derartigen Bedenken der BewohnerInnen, die Lage neu bewertet werden muss.

Der Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung für eine kurze Pause.

Pause von 20:13 Uhr bis 20:19 Uhr.

Herr Walter legt dar, nach internem Austausch der Vorlage nicht mehr folgen zu wollen.

Herr Rutenbeck betont, dass Wohnraum dringend benötigt wird; gerade für Mitarbeiter von ortsansässigen Unternehmen. Herr Rutenbeck verdeutlicht, dass die Politik in der Verantwortung auch für die Unternehmen stehe und nicht alles verhindern könne.

Herr Dammann weist darauf hin, dass es schnelle, anderweitige Lösungen braucht, um Wohnraum zu schaffen.

Der Bürgermeister führt aus, dass es in der Gemeinde Platz für junge und alte Menschen braucht und betont, dass es ein sachlicher Prozess ist und öffentlich in den Gremien der Gemeinde beraten und entschieden werde. Dies bedeute im Zweifel auch, kein Wohnraum zu schaffen. Der Bürgermeister trägt vor, dass gerade Unternehmen vor Personalmangel stehen, auch aufgrund von Wohnungsknappheit. 

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


Beschlussvorschlag:

1.    Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr.45 „Alter Kirchweg“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird eingeleitet.

2.    Über die Schließung bzw. Verkleinerung des Spielplatzes wird abschließend erst im Rahmen des Satzungsbeschlusses im o.g. Bebauungsplanverfahren entschieden.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt ein genossenschaftliches Wohnungsbauprojekt auf der Fläche positiv zu begleiten.

 

 


Abstimmungsergebnis: