Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift

Frau Breuksch trägt vor, dass es für die Fraktionen einen internen, konstruktiven Workshop für den neuen Regionalplan gegeben hat. Frau Breuksch führt aus, dass es einen zusätzlichen Antrag der CDU gegeben hat, die Stellungnahme um folgenden dritten Punkt zu ergänzen:

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Darstellung des Ortsteils Darup als Allgemeine Siedlungsbereiche anzuregen.

 

Darüber hinaus erläutert Frau Breuksch zum Thema Windenergie, dass beim Inkrafttreten des Regionalplans die Privilegierung von Windenergie nur noch in den dort vorgesehenen Windenergiebereichen gilt. Frau Breuksch regt an in Anlehnung an eine Stellungnahme der Stadtwerke Münster die Stellungnahme unter Punkt 2 wie folgt zu ändern: [...] „Mit Blick auf privilegierte Einzelanlagen ist es wichtig, dass laufende Projekte genehmigungsfähig bleiben und realisiert werden können, wenn sie mit dem kommunalen Planungswillen vor Ort vereinbar sind. Weiterhin wird die Ausweisung weiterer, bislang nicht vorgesehener Bereiche als Windenergiegebiete gefördert […]“.  Frau Breuksch appelliert an die Antragsteller der Windenergie, die verbleibende Zwischenzeit der Privilegierung zu nutzen und Anträge entsprechend einzureichen.

 

Herr Dammann lobt den Prozess der Erarbeitung der Stellungnahme und betont den Willen der Stärkung der kleinen Ortsteile, fügt jedoch hinzu, dass in Darup auch ohne Eintragung als Ortsteil alle Ziele der Wohnbauentwicklung erreicht werden können.

 

Herr Schulz begründet den Antrag der CDU der Darstellung von Darup im Regionalplan und führt an, dass das ausgearbeitete Dorfentwicklungskonzept für Darup 2.163 Einwohner aufweist und den regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen in der Regel eine vorhandene oder geplante Mindestgröße von etwa 2.000 Einwohnern zu Grunde liegen. Des Weiteren führt Herr Schulz an, dass die Darstellung als Ortsteil symbolische Bedeutung habe und Notwendig für viele Förderprogramme zur Dorfentwicklung sei.

 

Herr Walter stellt klar, dass mit dem eigentlichen Beschluss der Stellungnahme keine Nachteile für Darup entstehen und Vorteile der Entwicklung weitergegeben seien.

 

Frau Breuksch führt aus, das in Darup aktuell ungefähr 1.600 Menschen gemeldet sind und nach einem Austausch mit der Bezirksregierung Münster bedarf es als Grundlage für die Aufnahme von Darup als Ortsteil im Regionalplan ein ganzheitliches Entwicklungskonzept für die Gemeinde. Frau Breuksch stellt klar, dass ein derartiges Konzept Zeit benötigt und die Entscheidung am Ende der Regionalrat trifft. Frau Breuksch verdeutlicht, dass sich Darup aktuell auch ohne Darstellung bedarfsgerecht entwickeln kann und neue Baugebiete entsprechend machbar sind.

 

Herr Schulz stellt klar, dass es bei dem Antrag primär um Fördergelder geht. Frau Breuksch antwortet, dass dies aus Sicht der Verwaltung nicht nachvollzogen werden kann.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

geänderter Beschlussvorschlag 1

Die Verwaltung wird beauftragt folgende Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gem. § 9 (2) ROG zur Änderung des Regionalplans Münsterland fristgerecht bis zum 30.09.2023 abzugeben:

„Die Gemeinde Nottuln begrüßt grundsätzlich die geplante Zuweisung der vorgesehenen Flächenkontingente für eine weitere kommunale Siedlungsentwicklung. Zudem wird die neue Methodik der zeichnerischen Festlegung von Potenzialbereichen ausdrücklich befürwortet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die herangezogene Bedarfsberechnung von IT NRW eine schlechtere Entwicklung im Kreis Coesfeld aufzeigt.

Die zukünftige Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung der Gemeinde Nottuln darf nicht aufgrund der Wahl der konservativeren Bedarfsberechnung (hier: IT NRW) eingeschränkt werden. Es bedarf vielmehr einer kontinuierlichen und bedarfsgerechten Bewertung der zugeteilten Flächenkontingente, die einer ggf. positiveren kommunalen Entwicklung nicht entgegenstehen darf.

Durch die Aufnahme des Ziels III 1-3 (2) innerhalb der textlichen Festlegungen besteht jedoch die Möglichkeit bei einem nachgewiesenen Bedarf zusätzliche Flächenkontingente zugeteilt zu bekommen. Dies wird seitens der Gemeinde begrüßt und auf Frage der Handhabung hingewiesen.

Der politische Wille der Gemeinde Nottuln liegt gemäß der Aufhebung der Konzentrationszonen in einer allgemeinen Privilegierung der Windenergie, die nach In-Kraft-Treten der Regionalplanänderung nicht mehr gegeben ist. Mit Blick auf privilegierte Einzelanlagen ist es wichtig, dass laufende Projekte genehmigungsfähig bleiben und realisiert werden können, wenn sie mit dem kommunalen Planungswillen vor Ort vereinbar sind. Weiterhin wird die Ausweisung weiterer, bislang nicht vorgesehener Bereiche als Windenergiegebiete gefördert.

Vor diesem Hintergrund bestehen keine Bedenken gegenüber dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Regionalplanes seitens der Gemeinde Nottuln. Es wird darüber hinaus lediglich auf redaktionelle Änderungen hingewiesen.“

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 Nein 0 Enthaltungen 2

 

einstimmig angenommen

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Verwaltung wird beauftragt, die stadtregionale Stellungnahme mit der Forderung zu unterstützen, die überdurchschnittlich großen Bedarfe der Stadtregion als Boomregion anzuerkennen und diese somit besser mit ASB- und GIB-Potenzialen auszustatten.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 12 Nein 0 Enthaltungen 0

 

einstimmig angenommen

 

 

neuer Beschlussvorschlag 3:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Darstellung des Ortsteils Darup als Allgemeine Siedlungsbereiche anzuregen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6 Nein 4 Enthaltungen 2

 

mehrheitlich angenommen

 


Abstimmungsergebnis: