Sitzung: 29.08.2023 Ausschuss Planen und Bauen
Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift
Vorlage: 136/2023
Frau Breuksch trägt vor, dass es für die Fraktionen einen internen, konstruktiven Workshop für den neuen Regionalplan gegeben hat. Frau Breuksch führt aus, dass es einen zusätzlichen Antrag der CDU gegeben hat, die Stellungnahme um folgenden dritten Punkt zu ergänzen:
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Darstellung des Ortsteils Darup als
Allgemeine Siedlungsbereiche anzuregen.
Darüber
hinaus erläutert Frau Breuksch zum Thema Windenergie, dass beim Inkrafttreten
des Regionalplans die Privilegierung von Windenergie nur noch in den dort vorgesehenen
Windenergiebereichen gilt. Frau Breuksch regt an in Anlehnung an eine
Stellungnahme der Stadtwerke Münster die Stellungnahme unter Punkt 2 wie folgt
zu ändern: [...] „Mit Blick auf privilegierte Einzelanlagen ist es wichtig,
dass laufende Projekte genehmigungsfähig bleiben und realisiert werden können,
wenn sie mit dem kommunalen Planungswillen vor Ort vereinbar sind. Weiterhin
wird die Ausweisung weiterer, bislang nicht vorgesehener Bereiche als
Windenergiegebiete gefördert […]“. Frau
Breuksch appelliert an die Antragsteller der Windenergie, die verbleibende
Zwischenzeit der Privilegierung zu nutzen und Anträge entsprechend
einzureichen.
Herr
Dammann lobt den Prozess der Erarbeitung der Stellungnahme und betont den
Willen der Stärkung der kleinen Ortsteile, fügt jedoch hinzu, dass in Darup
auch ohne Eintragung als Ortsteil alle Ziele der Wohnbauentwicklung erreicht
werden können.
Herr
Schulz begründet den Antrag der CDU der Darstellung von Darup im Regionalplan
und führt an, dass das ausgearbeitete Dorfentwicklungskonzept für Darup 2.163
Einwohner aufweist und den regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen
Siedlungsbereichen in der Regel eine vorhandene oder geplante Mindestgröße von
etwa 2.000 Einwohnern zu Grunde liegen. Des Weiteren führt Herr Schulz an, dass
die Darstellung als Ortsteil symbolische Bedeutung habe und Notwendig für viele
Förderprogramme zur Dorfentwicklung sei.
Herr
Walter stellt klar, dass mit dem eigentlichen Beschluss der Stellungnahme keine
Nachteile für Darup entstehen und Vorteile der Entwicklung weitergegeben seien.
Frau
Breuksch führt aus, das in Darup aktuell ungefähr 1.600 Menschen gemeldet sind
und nach einem Austausch mit der Bezirksregierung Münster bedarf es als
Grundlage für die Aufnahme von Darup als Ortsteil im Regionalplan ein
ganzheitliches Entwicklungskonzept für die Gemeinde. Frau Breuksch stellt klar,
dass ein derartiges Konzept Zeit benötigt und die Entscheidung am Ende der
Regionalrat trifft. Frau Breuksch verdeutlicht, dass sich Darup aktuell auch ohne
Darstellung bedarfsgerecht entwickeln kann und neue Baugebiete entsprechend
machbar sind.
Herr
Schulz stellt klar, dass es bei dem Antrag primär um Fördergelder geht. Frau
Breuksch antwortet, dass dies aus Sicht der Verwaltung nicht nachvollzogen werden
kann.
Der
Ausschussvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
geänderter Beschlussvorschlag 1
Die
Verwaltung wird beauftragt folgende Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung
gem. § 9 (2) ROG zur Änderung des Regionalplans Münsterland fristgerecht bis
zum 30.09.2023 abzugeben:
„Die
Gemeinde Nottuln begrüßt grundsätzlich die geplante Zuweisung der vorgesehenen
Flächenkontingente für eine weitere kommunale Siedlungsentwicklung. Zudem wird
die neue Methodik der zeichnerischen Festlegung von Potenzialbereichen
ausdrücklich befürwortet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die
herangezogene Bedarfsberechnung von IT NRW eine schlechtere Entwicklung im
Kreis Coesfeld aufzeigt.
Die
zukünftige Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung der Gemeinde Nottuln darf
nicht aufgrund der Wahl der konservativeren Bedarfsberechnung (hier: IT NRW)
eingeschränkt werden. Es bedarf vielmehr einer kontinuierlichen und
bedarfsgerechten Bewertung der zugeteilten Flächenkontingente, die einer ggf.
positiveren kommunalen Entwicklung nicht entgegenstehen darf.
Durch die
Aufnahme des Ziels III 1-3 (2) innerhalb der textlichen Festlegungen besteht
jedoch die Möglichkeit bei einem nachgewiesenen Bedarf zusätzliche
Flächenkontingente zugeteilt zu bekommen. Dies wird seitens der Gemeinde
begrüßt und auf Frage der Handhabung hingewiesen.
Der
politische Wille der Gemeinde Nottuln liegt gemäß der Aufhebung der
Konzentrationszonen in einer allgemeinen Privilegierung der Windenergie, die
nach In-Kraft-Treten der Regionalplanänderung nicht mehr gegeben ist. Mit Blick
auf privilegierte Einzelanlagen ist es wichtig, dass laufende Projekte genehmigungsfähig
bleiben und realisiert werden können, wenn sie mit dem kommunalen
Planungswillen vor Ort vereinbar sind. Weiterhin wird die Ausweisung weiterer,
bislang nicht vorgesehener Bereiche als Windenergiegebiete gefördert.
Vor
diesem Hintergrund bestehen keine Bedenken gegenüber dem vorliegenden Entwurf
zur Änderung des Regionalplanes seitens der Gemeinde Nottuln. Es wird darüber
hinaus lediglich auf redaktionelle Änderungen hingewiesen.“
Abstimmungsergebnis:
Ja 10
Nein 0 Enthaltungen 2
einstimmig
angenommen
Beschlussvorschlag 2:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die stadtregionale Stellungnahme mit der Forderung
zu unterstützen, die überdurchschnittlich großen Bedarfe der Stadtregion als
Boomregion anzuerkennen und diese somit besser mit ASB- und GIB-Potenzialen
auszustatten.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12
Nein 0 Enthaltungen 0
einstimmig
angenommen
neuer Beschlussvorschlag 3:
Die
Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die
Darstellung des Ortsteils Darup als Allgemeine Siedlungsbereiche anzuregen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6 Nein
4 Enthaltungen 2
mehrheitlich
angenommen