Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Satzung der Gemeinde Nottuln zur Wahrung der Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie die in der Anlage aufgelisteten Personen wird durch den Vorsitzenden abschnittsweise zur Aussprache gebracht.

Bis auf folgende redaktionelle Anmerkungen werden seitens der Ausschussmitglieder keine Einwände erhoben:

-       Präambel: …. in seiner Sitzung am …….2023 folgende Satzung beschlossen:

-       § 10 (2) Ressourcen: … im Rahmen verfügbarer Haushalts6mittel ….

-       § 12 wird zu § 11, da § 11 nicht vorhanden

Im Rahmen der Aussprache erläutert Herr Kohaus § 10 und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Budgeanpassung im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen werden müsse.


Beschluss:

Die als Anlage Nr. 1 beigefügte Satzung der Gemeinde Nottuln zur Wahrung der Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wird mit redaktionellen Änderungen beschlossen.

Mit Inkrafttreten der neuen Satzung (nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat) tritt die bisherige Satzung außer Kraft.

Die in der Anlage 2 aufgelisteten Personen werden zu stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 3 der Satzung bestellt.


Abstimmungsergebnis: